Читать книгу Festschrift für Jürgen Taeger - Группа авторов - Страница 8
I. Einleitung
ОглавлениеEin Beitrag über die außervertragliche Haftung für fehlerhafte Computerprogramme in einer Festgabe für Jürgen Taeger ist nicht unproblematisch. Der Jubilar hat zu diesem Thema seine Habilitationsschrift1 verfasst, deren Vorwort er im April 1995 unterzeichnete, also vor fast exakt 25 Jahren. Es steht deshalb auf der einen Seite zu befürchten, dass schon vor einem Vierteljahrhundert alles gesagt wurde, was es zu diesem Thema zu sagen gibt. Was könnte einer Monographie hinzugefügt werden, die so überzeugend war, dass sie gar keinen nennenswerten Raum für Diskussionen ließ, sondern allenfalls für ehrfürchtige Wiederholung? Auf der anderen Seite erscheint es durchaus reizvoll und möglicherweise sogar gewinnbringend, das Thema nach so langer Zeit nochmals aufzugreifen. Im vorliegenden Beitrag kann es daher im ersten Schritt nur darum gehen, einige Gedanken im Sinne einer eher rückblickenden Überprüfung zu äußern und (möglicherweise) eine Anpassung und Vervollständigung an technische Weiterentwicklungen zu geben. Erst im Anschluss hieran wird erkennbar sein, ob neue Überlegungen angestellt werden müssen.
Vor dem Hintergrund dieser Vorüberlegungen scheint ein Beginn der Untersuchung mit einem als „Taeger’sche Grundlagen“ zu benennenden Teil und daran anschließend ein mit „25 Jahre nach der Habilitationsschrift“ zu betitelnden Teil zielführend. Infolge der Vielgestaltigkeit des Untersuchungsgegenstands sowie natürlich insbesondere auch der großen Untersuchungsbreite der Habilitationsschrift Taegers dürfte es für einen kurzen Beitrag wie den vorliegenden selbstredend sein, dass keine umfassende Auseinandersetzung mit allen Aspekten und Detailfragen erfolgen kann. Vielmehr ist eine Beschränkung auf einige zentrale Punkte zwingend notwendig.