Читать книгу Festschrift für Jürgen Taeger - Группа авторов - Страница 21
2. Duldungspflicht des Nutzers/Eigentümers
ОглавлениеSteht also fest, dass ein vernetztes Fahrzeug derart fehlerbehaftet ist, dass von ihm eine Gefahr ausgehen kann, kann der Hersteller – wie dargelegt – verpflichtet sein, ein Update, insbesondere ein OTA-Update durchzuführen.
Gänzlich unberücksichtigt geblieben ist bisher allerdings die Frage, ob der Hersteller hierauf auf die Mitwirkung des Fahrzeugnutzers angewiesen ist, ob also eine Zustimmung des Nutzers erforderlich ist.47 Dürfte der Nutzer die Durchführung des Updates verweigern, könnte sich die oben postulierte Update-Durchführungspflicht auf eine Update-Bereitstellungspflicht reduzieren.
Praxisbeispiele zeigen, dass Updates aktuell nur nach vorheriger Einwilligung des jeweiligen Fahrzeugnutzers installiert werden. So werden diese beispielsweise über in den Fahrzeugen installierte Schnittstellen oder über entsprechende Handy-Apps informiert, dass ein Update zur Verfügung steht. Die Installation erfolgt dann nach Aktivierung durch den Nutzer.
Dass sich die Hersteller durch ein solches Vorgehen einer Vielzahl von Risiken aussetzen, soll im Folgenden gezeigt werden (a)). Anschließend soll ein Vorschlag für eine dogmatische Verankerung einer Duldungspflicht der Fahrzeugnutzer hinsichtlich der Durchführung notwendiger Updates erarbeitet (b)) und der Umfang einer solchen Pflicht bestimmt werden (c)).