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b) Wholesale-CBDC

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Mit Wholesale-CBDC, bei dem digitales Zentralbankgeld nur einer begrenzten Nutzergruppe zur Verfügung gestellt wird, könnte die heutige Verwendung des Zentralbankgeldes weitgehend beibehalten werden. Daher gelten die volkswirtschaftlichen Implikationen als beherrschbar und überschaubar. Im gegenwärtigen Geldsystem gibt es leicht vereinfacht dargestellt drei Akteure: Zentralbank, Geschäftsbank, Nicht-Bank. Die Zentralbank emittiert Zentralbankengeld in barer und unbarer Form an die Geschäftsbanken. Die Geschäftsbanken nutzen Zentralbankgeld für die Transaktionen großer Beträge untereinander, zum Beispiel in der Abwicklung von Finanzmarkttransaktionen. Sie schöpfen Geschäftsbankengeld und bieten das Depositengeschäft für Nicht-Banken an. Nicht-Banken erhalten Kredite von Geschäftsbanken und können ihre Depositen in bar abheben. Bargeld ist die einzige Form des Zentralbankgeldes, das Nicht-Banken zur Verfügung steht. Den Geschäftsbanken sind die meisten Finanzgeschäfte vorbehalten, da sie einer entsprechenden Regulierung und Überwachung unterliegen.

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Die Emission von Wholesale-CBDC, das nur an Geschäftsbanken ausgegeben würde, ließe das Finanzsystem in seiner Grundkonstruktion unverändert. Aus geldpolitischer und finanzstabilitätspolitischer Sicht sollten ceteris paribus keine signifikanten Risiken durch eine neue Geldform resultieren.

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Der Begriff des Wholesale-Geschäftes wird jedoch in Geschäftsbankenkreisen anders verstanden als in der Zentralbank. In Geschäftsbanken ist der Wholesale-Begriff über das Geschäftsvolumen und die Art der Geschäfte eines Geschäftspartners definiert. Kunden, die größere Transaktionen abwickeln und Geschäfte tätigen, die ein stärker ausgebautes professionelles Finanzmanagement erfordern, werden als Wholesale-Kunden bezeichnet und anders behandelt. Privatleute und kleinere Unternehmen zählen dagegen zum Retail-Geschäft.

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In der Tat gibt es zahlreiche Unternehmen, die formal Nicht-Banken sind, deren Finanztransaktionen aber hinsichtlich Volumen und Diversität die Aktivitäten einiger Banken deutlich übersteigen. Diese Unternehmen könnten im besonderen Maße von den Möglichkeiten der neuen Technologien profitieren, wären aber bei der Wholesale-Variante des digitalen Zentralbankgeldes ausgeschlossen. Sie könnten sich nur in Zusammenarbeit mit einer Bank an entsprechenden Abwicklungssystemen beteiligen. Daher ist zu überlegen, ob die Weitergabe von digitalem Zentralbankgeld durch Banken an Unternehmen in engen Grenzen erwogen werden könnte. Ob dies als eine neue technische Form von Geschäftsbankengeld geschehen würde, das nur teilweise von Zentralbankgeld gedeckt ist, oder vollgedeckt nur an bestimmte Nutzer weitergegeben würde, wären zwei zu prüfende Optionen. In jedem Fall müsste sichergestellt werden, dass dies keine negativen Auswirkungen auf die Geldpolitik hätte. Dabei könnte man sich an den Erfahrungen einiger Zentralbanken (auch der Bundesbank) orientieren, die auch in jüngerer Zeit Konten für bestimmte Wirtschaftsunternehmen, die nicht Banken waren, geführt haben.

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Aus Zentralbanksicht hätte digitales Zentralbankgeld in der Wholesale-Variante den Vorteil, dass die Struktur des zweistufigen Bankensystems nicht grundsätzlich in Frage gestellt würde. Zu klären bliebe, in welcher Form die Banken Digitales Zentralbankgeld an welche Kunden weitergeben würden. Möglicherweise könnte die Weitergabe zunächst auf solche Unternehmen begrenzt werden, die es benötigen, um damit DLT-basierte Anwendungen friktionslos betreiben zu können.

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