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d) Anonymität
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Während alle Transaktionen in der Bitcoin-Blockchain transparent nachzuvollziehen sind (und für alle Zeiten in der Blockchain gespeichert werden!), werden Sender und Adressat selbst nur durch ihre Bitcoin-Adresse (die der Sender ja benötigt, um den Adressaten zu kennzeichnen) repräsentiert. Des Weiteren ist es mittlerweile gute Praxis, eine Bitcoin-Adresse nur einmal zu verwenden; die meisten Wallets (siehe unten Rn. 167ff.) sehen Funktionalitäten vor, dies zu gewährleisten, ohne dass sich der Endnutzer darum kümmern muss.
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Trotz dieser Maßnahme ist es für die Teilnehmer der Bitcoin-Blockchain schwierig, ihre „Pseudonymität“ zu bewahren, insbesondere deshalb, weil es an den Schnittstellen des Bitcoin-Netzwerks zur „wirklichen“ Welt in der Regel notwendig wird, die eigene Identität preiszugeben. Dies ist z.B. der Fall, wenn ich Bitcoin in Euro tauschen oder eine Warenbestellung mit Bitcoin bezahlen möchte.
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Analytische Tools wie z.B. Chainalysis, CipherTrace und Elliptic sind in der Lage, die Transaktionspfade in der Blockchain nachzuvollziehen und verdächtige Muster (z.B. in Bezug auf Geldwäsche) aufzudecken.
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Strafverfolgungsbehörden können (wenngleich mit forensischen Ermittlungsaufwand) ausgehend von Adressen, deren Identitäten bekannt sind, die Transaktionspfade „aufrollen“, um die Empfänger bestimmter Transaktionen zu ermitteln. Erpressungen mit Lösegeldforderungen in Bitcoin gelten deshalb (mittlerweile) als aussichtslos.12
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Erstaunlicherweise hat diese Verbindung von
– guter Pseudonymität im Regelfall und
– Aufdeckbarkeit der Identität im Fall schwerer Vergehen
dazu geführt, dass sich sowohl Nutzer als auch Regulatoren mit den Pseudonymitäts-Regeln des Bitcoin-Netzwerks arrangieren können.