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1. Brückentechnologie zwischen DLT und konventionellem

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Zahlungsverkehr

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Verschiedene Institutionen arbeiten daran, eine Brückentechnologie zu entwickeln, die zwischen einem Geschäftsabwicklungssystem auf Basis der DLT und dem konventionellen Zahlungssystem gebaut wird. Eine einheitliche Technik hat sich noch nicht durchgesetzt. Im Folgenden wird die von der Bundesbank favorisierte Abwicklung, die eine Verbindung zwischen DLT und TARGET2 schaffen soll, exemplarisch beschrieben.

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Bei einer DLT-basierten Abwicklung von Geschäften stehen im einfachsten Fall ein Asset Token, der das digitalisierte Gut repräsentiert, und ein Geld-Token zur Verfügung. In der Brückentechnologie wird der Geld-Token durch eine Zahlungsanweisung substituiert. Sobald alle Bedingungen für den Leistungs- oder Warenübergang erfüllt sind, blockiert der Smart Contract, der wie ein virtueller Treuhänder agiert, den Asset Token und initiiert („triggert“) eine Zahlung über den konventionellen Zahlungsverkehr. Wegen dieser Auslösefunktion wird die Technologie auch „Trigger-Anwendung“ genannt. Die Zahlungsanweisung wird direkt zu einem Netzwerk gesandt, das von einer Finanzmarktinfrastruktur betrieben wird (hier Bundesbank). In diesem Netzwerk sind die Banken der handelnden Unternehmer vertreten und der Betreiber. Die Zahlungsanweisung wird von der Bank des Zahlungspflichtigen signiert und darauf im Zahlungssystem abgewickelt. Sobald der Geldübergang erfolgt ist, signiert der Betreiber des Zahlungssystems eine Zahlungsbestätigung und sendet diese an das auslösende Netzwerk der DLT-basierten Abwicklung zurück. Daraufhin wird der Asset Token an den Käufer gesandt und das Geschäft ist geld- und warenseitig abgewickelt. Der Geld-Token wird also durch eine tokenisierte signierte Zahlungsbestätigung ersetzt. Die geldseitige Abwicklung des Geschäftes kann entweder in Geschäftsbankengeld oder in Zentralbankgeld erfolgen. Im ersten Fall müsste die DLT mit einem Clearinghaus der Geschäftsbanken verbunden werden, im zweiten Fall mit TARGET2 oder TIPS (Target Instant Payment Settlement).

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Diese Trigger-Anwendung dürfte sich vor allem für Abwicklungen von Großbeträgen eignen, da sie technische und organisatorische Voraussetzungen für die Beteiligten mit sich bringt. Die Beteiligten müssen Teilnehmer der virtuellen Netzwerke werden, also einen Knoten betreiben, und in der Lage sein, technische Nachrichten zu verarbeiten. Für den Zahlungsverkehr von Privathaushalten dürfte sich dieses Verfahren bestenfalls indirekt, also unter Einschaltung von Intermediären, eignen.

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Trigger-Anwendungen ließen die bestehende Arbeitsteilung zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken praktisch unverändert. Es könnte in Zentralbankgeld zu den derzeitigen Bedingungen abgewickelt werden, ohne tokenisiertes Zentralbankgeld zu schaffen. Insbesondere müsste der Zugang zu Zentralbankgeld nicht erweitert werden. Das bestehende Zahlungssystem könnte fast unverändert weiter genutzt werden, es müssten nur neue Schnittstellen programmiert werden. Der Zeit- und Ressourcenaufwand für die Entwicklung der Brückentechnologie wird daher im Vergleich zu neuen Netzwerken für digitale Geld-Token als relativ gering eingeschätzt.

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