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2. Zahlungsverkehr
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Zur Stabilität des Geldes gehört auch eine sichere und effiziente Übertragungsmöglichkeit, also ein Zahlungssystem. Ohne dieses kann die Zahlungsmittelfunktion nicht erfüllt werden. In der traditionellen Finanzwirtschaft werden Zahlungen in einem gemischt öffentlich-privaten System unter Beteiligung von Finanzmarktinfrastrukturen und Finanzdienstleistern abgewickelt.15 In den entwickelten Ländern betreiben Zentralbanken üblicherweise Individualzahlungsverkehrssysteme für die wertmäßig großen Transaktionen der Banken zur Abwicklung von Transaktionen in Zentralbankgeld. Dies sind meist sog. Real-Time-Gross-Settlement-Systeme (RTGS-Systeme), die Zahlungen in Echtzeit abwickeln. Im Euroraum betreibt das Eurosystem das RTGS-System TARGET2. Zahlungen in Geschäftsbankengeld werden dagegen in der Regel von privat betriebenen Clearinghäusern abgewickelt. Diese Clearinghäuser unterliegen der Zahlungsverkehrsaufsicht und sind zum Beispiel gehalten, ihren Spitzenausgleich in Zentralbankgeld abzuwickeln. Sie sind damit an die RTGS-Systeme angeschlossen. Daneben gibt es weitere private Formen des Übertrags von Geschäftsbankengeld zwischen den unterschiedlichen Finanzdienstleistern. Ebenso sind öffentliche und private Finanzmarktinfrastrukturen an der Abwicklung von Wertpapiergeschäften beteiligt. Soweit dies privat durchgeführt wird, unterliegt es aber der hoheitlichen Aufsicht. Es gibt also immer eine klare Betreiberverantwortung und eine öffentliche Beaufsichtigung.