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2. Offene und geschlossene Netzwerke
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Eine wichtige Unterscheidung für die Art eines Netzwerkes ergibt sich aus der Regelung der Teilnahmeberechtigung am Netzwerk. In offenen, sog. „unpermissioned“, Netzwerken gibt es keine formale Zulassungshürde. Alle Teilnehmer können sich ohne Beschränkung und oft auch mehrfach am Netz beteiligen. In zulassungsbeschränkten, sog. „permissioned“, oder geschlossenen Netzwerken gibt es dagegen eine Entität, die über die Zulassung von Teilnehmern entscheidet. Dies bedeutet auch, dass die Teilnehmer zumindest gegenüber der zulassenden Stelle ihre Anonymität zumindest teilweise aufgeben müssen. Ohne überwachte Regeln zur Teilnahmeberechtigung sind Transaktionssysteme allerdings anfällig für illegale Transaktionen. Anonymität oder die sog. „Pseudoanonymität“ der Teilnehmer läuft den Anforderungen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuwider. In der Tat gibt es zahlreiche Beispiele für die Verwendung von Bitcoin zur Finanzierung illegaler Transaktionen oder zur Geldwäsche.8