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d) Konkurrenzen

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142Die Aussetzung wird von vorsätzlichen Tötungsdelikten verdrängt, sind diese nur versucht, gilt aus Klarstellungsgründen Tateinheit. Ebenfalls in Tateinheit steht die Aussetzung grundsätzlich mit Körperverletzungsdelikten, allerdings tritt die fahrlässige Körperverletzung (ebenso wie die fahrlässige Tötung) hinter § 221 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Abs. 3 StGB zurück. § 323c StGB wird von § 221 StGB im Wege der Spezialität verdrängt. Innerhalb des § 221 StGB wird die Erfolgsqualifikation nach § 221 Abs. 2 Nr. 2 StGB von derjenigen in § 221 Abs. 3 StGB verdrängt.[236]

Strafrecht Besonderer Teil

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