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1. Aufgaben der Gemeinden

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Der Aufgabenkreis der Gemeinden ist vielgestaltig; die Gemeinden nehmen neben den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Gegenstände aus vielen weiteren Tätigkeitsfeldern wahr, die der staatlichen Gesamtheit zuzurechnen sind. Die Gliederung der Aufgaben in kommunale und staatliche bereitet aber insofern Schwierigkeiten, als dass die für das Kommunalrecht zuständigen Landesgesetzgeber unterschiedliche Aussagen über die Zuordnung von Aufgaben zu einer der beiden Aufgabenkategorien getroffen haben[202]. Die Bundesländer lassen sich dabei von zwei unterschiedlichen Modellen leiten: dem dualistischen Aufgabenmodell und dem monistischen Aufgabenmodell.

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