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2. Feststellung/Festsetzung des Haushaltsplans

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Der durch die Exekutive aufgestellte Haushaltsplan wird daraufhin durch das parlamentarische Haushaltsgesetz festgestellt, auf kommunaler Ebene durch die Haushaltssatzung der Vertretungskörperschaft festgesetzt[494].

Besonderes Verwaltungsrecht

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