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II. Verfassungsrechtliche und einfachrechtliche Grenzen des Beitrags
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Ähnlich wie bei der Gebühr stellt sich auch die Frage nach den genaueren rechtlichen Grenzen des Beitrags. Aufgrund der verschiedenen Voraussetzungen muss die Rechtfertigung des korporativen Beitrags anders als die des finanzrechtlichen ausfallen, denn der erste Typus wird von einer Lastengemeinschaft getragen, ohne dass notwendig ein potentieller Vorteil besteht. Hier führt insbesondere die Anwendung des Äquivalenzprinzips zu Schwierigkeiten[516], sodass Rechtsprechung und Rechtswissenschaft vor der Herausforderung stehen, die Grenzen der Verbandslast aufzuzeigen.