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f) Pseudonyme Daten

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Im Gegensatz zu anonymen Daten bleibt die natürliche Person bei pseudonymen Daten für den Verantwortlichen re-identifizierbar, weil die Auflösung des Pseudonyms durch ihn durch Heranziehung zusätzlicher (separat aufbewahrter) für ihn jedoch zugänglicher Informationen nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich ist. Pseudonyme Daten sind deshalb (zumindest für den Verantwortlichen) als personenbezogene Daten einzustufen, ErwG 26 Satz 2. Die DSGVO findet auf pseudonyme Daten demnach weiterhin Anwendung (ausführlich dazu unten Rn. 124).

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