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d) Das Ordnen personenbezogener Daten (4. Alt.)

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Das Ordnen von personenbezogenen Daten erfordert, dass diese nach bestimmten Gesichtspunkten, Überlegungen, Vorstellungen oder Ähnlichem, wie z.B. der Chronologie oder dem Alphabet, systematisiert werden.171 Mithin erfordert das Ordnen von Daten eine feinere Strukturierung als der Oberbegriff des Organisierens, wovon das Ordnen ein Unterfall ist.172

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