Читать книгу DSGVO - BDSG - TTDSG - Группа авторов - Страница 117

a) Ausgeführte(r) Vorgang/Vorgangsreihe

Оглавление

62

Ein ausgeführter Vorgang bzw. eine ausgeführte Vorgangsreihe setzt eine Handlung voraus, die zur Folge hat, dass etwas mit den Daten geschieht bzw. ein Umgang mit ihnen erfolgt.147 In der Regel geht damit die Veränderung des Zustands der Daten einher, so z.B., dass Daten, die vorher nicht bei einer Stelle vorlagen, dort nun vorliegen oder Daten, die bisher nicht gespeichert waren, nunmehr gespeichert sind.148 Unerheblich ist es in diesem Zusammenhang, ob nur ein einzelner Vorgang stattfindet oder eine Reihe aufeinanderfolgender Vorgänge (z.B. zunächst eine Erhebung, danach eine Speicherung und danach eine Offenlegung).149 Dies hat der Verordnungsgeber in der Definition gem. Art. 4 Nr. 2 DSGVO dadurch klargestellt, dass eine Verarbeitung nicht nur durch einen Vorgang, sondern auch durch eine Vorgangsreihe erfolgen kann. Sofern ein Gebäudeeigentümer Akten in seinem Gebäude bloß lagert, ohne diese dort selbst eingelagert zu haben und er mit diesen Akten nicht weiter „umgeht“, er diese also z.B. nicht sichtet, umlagert oder sortiert, stellt dies nach Auffassung des OVG Hamburg keine Handlung und damit auch keinen Vorgang und im Ergebnis keine Datenverarbeitung dar.150

DSGVO - BDSG - TTDSG

Подняться наверх