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Entwicklungen des Arbeitsfeldes

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Mit der Einführung des SGB VIII vollzog sich ein grundlegender Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser bestand in der Gewährleistung subjektiver Rechtsansprüche beim Vorliegen der entsprechenden Bedarfslagen. Oder anders gesagt: Familien haben dann ein Recht auf Hilfe, wenn sie sich in einer belastenden oder schwierigen Lebenssituation befinden! Die Kinder- und Jugendhilfe verabschiedete sich damit von einer repressiven, eingriffsorientieren, ordnungspolitischen und obrigkeitsstaatlichen Rechtsgrundlage, die mit dem Jugendwohlfahrtsgesetz bis Ende 1990 in der BRD bestand. Hilfen für Familien dürfen seitdem durch die Jugendämter nicht angeordnet werden. Die Grundlage bildet nunmehr die Antragstellung der Rechtsträger. Dies sind im Fall der Sozialpädagogischen Familienhilfe die Personensorgeberechtigten, also zumeist die leiblichen Eltern. Insbesondere mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe war die Intention verbunden, Heimunterbringungen von Kindern zu vermeiden und stattdessen deren Familien zu erhalten und zu stärken. Vor allem die Sozialpädagogische Familienhilfe erlebte in den letzten Jahrzehnten einen quantitativen und qualitativen Zuwachs. Bspw. sind hier die Fallzahlen zwischen 2008 und 2014 absolut um 40 % gestiegen2 (Fendrich/Pothmann/Tabel 2016, S. 70). Allerdings erfolgte die »Ambulantisierung« (Fendrich/Tabel 2018, S. 19) der Hilfen zur Erziehung parallel zum Anstieg der stationären Hilfeformen (ebd.). Es ist also insgesamt ein Zuwachs an den Hilfen zur Erziehung zu verzeichnen. Dies führte wiederholt zu Kritik im medialen und politischen Diskurs. Bis heute werden die Gewährleistung subjektiver Rechtsansprüche auf Hilfen zur Erziehung resp. Familienhilfe angefragt, u. a. da sie hohe Kosten verursachen. Eine andere Sichtweise besteht allerdings darin zu resümieren, dass die Hilfen zur Erziehung bei der Bevölkerung tatsächlich ankommen, positiv aufgenommen und in Anspruch genommen werden. Dies war ja eine entscheidende Intention des Gesetzgebers, nämlich Familien zu fördern und lebensweltbezogene Hilfe und Unterstützung zu leisten. Bemerkenswert ist, dass Familien sich gegenüber dem Hilfesystem immer häufiger öffnen, so dass der Zugang in Familien und deren Haushalte heutzutage einfacher und zahlenmäßig viel höher ist, als vor Einführung des SGB VIII. Allerdings gerieten etliche Kommunen seit Mitte der 1990er Jahre in einen so genannten Konsolidierungsdruck und hatten Probleme, die finanziellen Mittel für die Hilfen zur Erziehung aufzubringen. Auch dies führte wiederholt zu Infragestellungen des Leistungsanspruchs auf Hilfe zur Erziehung. Die Entwicklungen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind also von gesellschaftlichen Diskursen, politischen Schwerpunktsetzungen und administrativen Entscheidungen abhängig. Dies zeigten in den letzten Jahrzehnten bspw. auch Entwicklungen um die so genannte Neue Steuerung, Ökonomisierung, Sozialraumorientierung und nicht zuletzt den Kinderschutz.3

Sozialpädagogische Familienhilfe

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