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Ein Blick in die Praxis
ОглавлениеEine demokratische Grundhaltung und ein grundsätzlich solidarisches Interesse an den Kindern, Jugendlichen und Familien sind unabdingbar für einen gelingenden Hilfeprozess. Diese bilden gewissermaßen den gesellschaftlichen – und damit auch den professionellen – Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Das Rechtssystem der BRD regelt vom Grundgesetz (GG) über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bis hin zu den Sozialgesetzbüchern (SGB) die Grundsätze des Sozialstaatsprinzips und einer hilfe- und familienorientierten Kinder- und Jugendhilfe. Im gesellschaftlichen Diskurs darüber zeigen sich jedoch häufig unterschiedliche Interessenlagen und Widersprüche. So werden an Familienhelfer*innen bspw. nachfolgende Erwartungen herangetragen:
• Der Einsatz der sozialstaatlichen Mittel soll die erwünschten Ergebnisse bringen.
• Risiken des Aufwachsens von Kindern sollen minimiert werden.
• Ein genauer Blick soll auf den Einsatz der finanziellen Mittel gerichtet werden.
• Die Familien sollen stärker durch die Familienhelfer*innen kontrolliert werden.
• Die Wirkung des fachlichen Handelns der Familienhelfer*innen soll gegenüber Verwaltung und Politik nachgewiesen werden.
Aber auch die Fachkräfte selbst haben Interesse an der Fortentwicklung und Begründung der eigenen Arbeit. Dies ergibt sich häufig schon durch die täglichen Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Die Klärung des eigenen professionellen Handelns und damit verbunden die Auseinandersetzungen über Haltungen, Anliegen und Motivation erfolgt in der Familienhilfe häufig auf den konkreten Fall bezogen. Denn jede Familie, professionell verstanden und gerahmt als ein ›Fall‹ ( Kap. 2), stellt die Fachkräfte vor die Herausforderung, ihre professionelle Haltung zu überprüfen. Manchmal wird diese auch irritiert und bedarf einer Vergewisserung oder einer Neuorientierung. Teambesprechungen und Supervisionen sind im Arbeitskontext Orte, an denen reflexive und (selbst-)kritische Prozesse stattfinden und an denen Sicherheit erlangt werden kann. Dies wird im nachfolgenden Beispiel aus der Praxis aufgezeigt.