Читать книгу Wenn die Niere "still & stumm" leidet - Hanspeter Hemgesberg - Страница 24
Therapie
ОглавлениеDer akute Harnverhalt und bedingt auch die chronische Verlaufsform bedürfen einer umgehenden kontrollierten Entlastung, sprich einer „Entleerung“, der Harnblase.
Entweder durch einen trans-urethralen oder durch einen suprapubischen Blasenkatheter. Oder auch durch eine entlastende Blasen-Punktion. Dabei wird der Urin nach und nach in kleineren Portionen abgelassen. Das lindert mögliche Schmerzen im Unterleib, die infolge der prall gefüllten Harnblase bei einem Harnverhalt entstehen (können).
Das langsame Ablassen beugt zudem Komplikationen, etwa Blutungen der Blasenwand, vor.
Der Harnröhrenkatheter kann – je nach Ursache des Harnverhalts – kurzzeitig oder dauerhaft in der Harnröhre verbleiben.
Beim Harnverhalt – zumal beim chronischen – hängt die weitere Therapie immer von der bzw. den jeweiligen Ursache/-n ab.
1) Liegt z.B. eine durch Bakterien oder Plize verursachte Entzündung in den ableitenden Harnwegen und/oder der Niere vor, dann ist eine gezielte spezielle Behandlung mit Antibiotika und/oder Antimykotika erforderlich, einschließlich entsprechender Befund-Kontrollen.
2) Sind Blasen- oder Harnleiter-Steine die Ursache, so werden diese überwiegend bereits nach der diagnostischen Endoskopie entfernt. Bei größeren Steinen müssen diese vor der Entfernung mittels Ultraschall zertrümmert werden.
In einigen Fällen ist aber ein operativer Eingriff erforderlich.
3) Sonstige Befunde in der Harnblase und/oder in Harnröhre oder
Harnleiter – wie z.B. Harnleiterklpapen, Strikturen – bedürfen in der Regel einer – auch minimal-invasiven – Operation.
4) Ist der Harnverhalt – zumal der chronische – Folge einer
bestehenden „Grunderkrankung“ wie z.B. einer neurologischen Erkrankung (u.a. Multiple Sklerose, diabetische Polyneuropahthie) oder eines Tumors (gutartig wie bösartig im Bereich des sakralen Anteils der Wirbelsäule oder einer Prostatahyperplasie oder einer Gebärmutter-Senkung oder einer Schwäche der Beckenbodenmuskulatur) u.a.m., dann muss diese bestmöglich behandelt bzw. eingestellt werden, um so die Beschwerden eines Harnverhalts entweder gänzlich zu beheben bzw. zumindest zu verringern.
5) Findet sich in der Abklärung, dass ein eingenommenes
Arzneimittel (bzw. dessen Wirkstoff/-e) die Ursache für den Harnverhalt ist, dann muss dieses Mittel sofort abgesetzt werden.
6) Tritt der Harnverhalt infolge einer psychischen Belastungssituation oder einer psychosomatischen bzw. psychischen Störung und Erkrankung auf, sollte eine fachärztliche Diagnostik und nachfolgend eine befund-adaptierte Behandlung (u.a. Gesprächstherapie, zeitweise Psychopharmaka) erfolgen.