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Vorwort
ОглавлениеDie GmbH einschließlich der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat ihre Bedeutung behalten. Das GmbHG stellt einen nützlichen Rahmen dar. 2019 blicken wir schon mit gewissem Abstand auf die großen Reformen der Jahre 1980 und 2008 zurück. Ruhiger wird die Entwicklung nicht. Die nationale und europäische Gesetzgebung verlangen ebensolche Aufmerksamkeit wie die Rechtsprechung insbesondere des EuGH und BGH. Auch in der neuen Auflage haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den nun in 8. Auflage vorgelegten Kommentar auf den neuesten Stand zu bringen und mit praktischen Hinweisen sowie Hilfen zu versehen. Besonders zu beachten ist: Für die Gesellschafterliste ist das am 26.6.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl I 2017, 1822, 1863 f.) zu beachten. § 40 Abs. 1 GmbHG wurde geändert (vgl. hierzu BGH 26.6.2018 – II ZB 12/16 – Gesellschafterliste). Ferner wurde das 51. Strafrechtsänderungsgesetz vom 11.4.2017, in Kraft getreten am 19.4.2017, eingearbeitet. Danach sind zusätzliche Straftatbestände eingeführt worden (vgl. § 265c StGB: Sportwettbetrug, § 265d StGB: Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben; ferner § 265e StGB: besonders schwerer Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben) für die Versicherungen der Geschäftsführer gemäß §§ 8 Abs. 3 S. 1, 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und 3 lit. e GmbHG zu beachten. Die §§ 36 und 52 GmbHG wurden durch das am 1.5.2015 in Kraft getretene Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (BGBl I 2015, 642) geändert. Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz vom 10.5.2016 (BGBl I S. 1142) wurden die §§ 86-88 GmbHG, die nur abgedruckt werden, neu eingefügt.
Herr Ltd. Regierungsdirektor a.D. Dr. Helmar Fichtelmann hat sich aus Altersgründen aus dem Kommentar zurückgezogen. Wir danken ihm nochmals herzlich für seine präzisen und wertvollen Kommentierungen der §§ 35–52 GmbHG, die zutreffende und kompakte Behandlung des existenzvernichtenden Eingriffs (Anhang zu § 13) sowie des wichtigen Kapitels II Konzernrecht, die nunmehr von Herrn RA Dr. Detlev Koch, RAin Angela Bartl und RAin Dr. Michaela Schmitt fortgeführt werden. Hinzugekommen ist Herr Rechtsanwalt und Notar Klaus Beine, der den Teil IV Muster übernommen hat. Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Eberhard Schlarb bearbeitet wie seit Jahren das Kapitel III Steuerrecht.
Aufbauend auf der Vorauflage haben wir auch mit der 8. Auflage weiter das Ziel verfolgt, insbesondere der Praxis fundierte Hinweise und Hilfen zu bieten. Auf die Anhänge zum HGB und zum Umwandlungsgesetz wurde in der neuen Auflage verzichtet.
Bei dieser Gelegenheit dürfen wir für manche Anregung aus Richter-, Anwalts- oder Notarkreisen danken. Gerne sehen wir diesen Anregungen und Hilfen auch zukünftig entgegen.
Frankfurt am Main, im April 2019 Die Verfasser