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II. Rechtssicherheit und Rechtsfrieden

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Ein wichtiges Ziel des Schuldrechts ist es, Rechtssicherheit zu gewährleisten und so zum Rechtsfrieden beizutragen. Schuldner und Gläubiger erhalten durch die schuldrechtlichen Normen und ihre Konkretisierungen in der Rechtsprechung Klarheit über ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten. So können Streitigkeiten oft schon im Vorfeld verhindert werden.

Teil I Grundlagen§ 1 Ziele und Prinzipien des Schuldrechts › III. Vertragsfreiheit

BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil

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