Читать книгу BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil - Harm Peter Westermann - Страница 230

3. Begriff der Teilleistung

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Eine Teilleistung ist jede Leistung, die hinter der vollständigen Leistungspflicht des Schuldners zurückbleibt. So liegt es, wenn statt zehn Tonnen Mehl nur fünf geliefert werden, wenn die Sängerin statt der versprochenen zehn Lieder nur sechs zum Besten gibt oder wenn der Monteur statt der vereinbarten fünf Heizkörper nur vier montiert.

BGB-Schuldrecht Allgemeiner Teil

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