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Nach schweren Kämpfen zwischen Habsburg und den Osmanen, die auch auf siebenbürgischem Boden ausgetragen wurden, kam es 1562 zum Frieden von Konstantinopel, bei dem Siebenbürgen unter die Herrschaft der Osmanen gelangte und erst 1867, beim Ausgleich Österreich-Ungarn, seine Unabhängigkeit verlor. Es entstand die k. u. k. Monarchie und Wien wurde die Hauptstadt Siebenbürgens.

Am Ende des Ersten Weltkrieges vergrößerte das kleine Königreich Rumänien seinen territorialen Besitzstand um mehr als das Doppelte (von 137.903 Quadratkilometer auf 295.049).

Von dem durch die Revolution geschwächten Russland nahm es sich Bessarabien, aus der Erbmasse Österreichs erhielt es durch den Vertrag von Saint-Germain die Bukovina, aus dem Besitz Ungarns durch den Vertrag von Trianon den gesamten innerkarpatischen Raum mit dem Kernstück des historischen Siebenbürgen, dem westlich davon vorgelagerten Marmarosch- und Sathmar-Gebiet sowie dem Ostteil des Banats und schließlich durch den Vertrag von Neuilly die Süd-Dobrudscha.

Im Inneren des karpatischen Raumes, der nicht alleine wegen seiner Größe, sondern mehr noch wegen der in Siebenbürgen und dem Banat vergleichsweise hochentwickelten Wirtschaft, der Zivilisation und des Kulturstandes den Hauptgewinn darstellte.

1930 ergab eine Volkszählung die vielfältige Ethnographie im Land wie folgt:

Rumänen 12.981.324 Menschen

Madjaren 1.425.507

Deutsche 760.687

Juden 728.115

Ukrainer 582.116

Russen 409.150

Bulgaren 366.384

Türken, Tataren

und Gagausen 282.663

Zigeuner 262.501

Serben, Kroaten

und Slowenen 51.062

Sonstiges wie:

Tschechen, Polen,

Slowaken, Griechen 222.786

Nach dieser Aufstellung zählten die Rumänen in manchen Gebieten zu der Minderheit der Bevölkerung, speziell vor dem Ersten Weltkrieg.

Als Grundprinzip für die Gestaltung des neuen rumänischen Staates wurde verkündet:

»Die volle nationale Freiheit für alle mit wohnenden Völker.

Jedes Volk wird den Unterricht, die Verwaltung und die Rechtsprechung in seiner eigenen Sprache durch Personen aus seiner Mitte erhalten, und jedes Volk wird das Recht der Vertretung in den gesetzgebenden Körperschaften und in der Regierung im Verhältnis zur Zahl seiner Volksangehörigkeit haben.« (Quelle: Gazeta Oficiale Nr. 3 v. 31.12.1918)

Im Nachhinein waren diese Beschlüsse das Papier nicht wert, auf dem sie standen, denn schon nach kurzer Zeit tauchten an öffentlichen Gebäuden, hauptsächlich in den Gebieten der Minderheiten, Schilder mit der Aufschrift auf: »Sprecht rumänisch«. Selbst das Schulwesen der Nationalitäten wurden immer mehr eingeengt, zum Teil sogar bis hin zur Verstaatlichung im Zuge der Romanisierung, und die Parole »Rumänien den Rumänen« gehörte zum rhetorischen Repertoire.

Das zur Geschichte unseres Völkchens, das uns geprägt hat und ohne die das Leben, von dem ich nun berichten möchte, schwerlich zu verstehen sein würde.

Tata

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