Читать книгу Vernehmungen - Heiko Artkämper - Страница 46
1.9.1Der Fall Jakob von Metzler
Оглавление100Die Entführung (und Ermordung) eines Frankfurter Bankiersohns durch einen Jurastudenten im Jahre 2002 endete Ende 2004 auch damit, dass der damalige Polizeivizepräsident sowie ein ermittelnder Polizeibeamter der Nötigung bzw. der Verleitung eines Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt – nämlich einer Nötigung – schuldig gesprochen und mit Strafvorbehalt verwarnt wurden. Hintergrund war der Umstand, dass der Vernehmende dem Beschuldigten weisungsgemäß die „Zufügung von Schmerzen“ für den Fall angekündigt hatte, dass er das Versteck des Entführungsopfers nicht preisgibt.58
101Der Sachverhalt zeigt – neben anderen interessanten Rechtsfragen – die missliche Situation des Beamten auf, der das Leben eines Entführungsopfers retten will; dass hier die Grenzen strafrechtlicher Verbotstatbestände überschritten werden, ist unstreitig. Es bleibt im hiesigen Kontext die Frage nach einer Rechtfertigung und der (Un)Verwertbarkeit nachfolgender Angaben im Strafverfahren. Der aufgebaute Druck führte hier zu zutreffenden Angaben, die es ermöglichten, das Kind – leider tot – aufzufinden.