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1.9.4Die Vermisstenanzeige
Оглавление112Der Angeklagte hatte Ehefrau und Tochter getötet, die Leichen in einem Wald abgelegt und sodann Vermisstenanzeigen erstattet. Da keine Hinweise auf ein Kapitaldelikt vorlagen, wurde er in der Folgezeit fünfmal zeugenschaftlich vernommen. Die Vernehmungen waren von List und Taktik geprägt, zumal die Beamten von seiner mutmaßlichen Täterschaft ausgingen. Widersprüche und Ungereimtheiten wurden filigran aufgearbeitet und vorgehalten. Auch wurde die Frage gestellt: „Das Gewissen plagt Sie nicht?“ Parallel zu den Vernehmungen wurde sein Grundstück mit Leichenspürhunden erfolglos abgesucht.