Читать книгу Vernehmungen - Heiko Artkämper - Страница 63
2.2.2Gespräch auf der Straße
Оглавление145Dasselbe trifft beispielsweise auf das Gespräch zu, das ein Bezirksbeamter an der Straßenecke durchführt.
Beispiel:
146„Wer ist denn da jetzt eingezogen? – Die Kinder von Meiers wohnen ja nicht mehr dort. – Hat das denn jetzt aufgehört mit den Prügeleien?“
147Ein Nachbar wird vom Bezirksbeamten „auf Streife“ befragt. Die Rechtsnatur eines solchen Gespräches ist eindeutig gefahrenabwehrender Art, wobei streitig sein könnte, ob die Polizei für diese „Datenerhebung“ eine Rechtsgrundlage benötigt. Die ist aber gegeben, denn der Beamte handelt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben. Eine Vernehmung ist das nicht, es sei denn, die „Befragung“ war Teil einer Ermittlungsarbeit im Rahmen eines Strafverfahrens.
Praxistipp: | |
148 | In der täglichen Dienstausübung steht für einen Polizeibeamten die Frage nach der Rechtmäßigkeit seines Handelns und der Einhaltung von Formvorschriften unausgesprochen immer im Raum. Daneben muss er sich bewusst sein, ob er gefahrenabwehrend oder strafverfolgend tätig ist. |