Читать книгу Vernehmungen - Heiko Artkämper - Страница 61
2.2„Gespräche“ zur Gefahrenabwehr
Оглавление141Gespräche von Polizeibeamten gewinnen zunehmend an Gewicht; hier muss eine exakte Abgrenzung zum Vernehmungsbegriff vorgenommen werden. Wie in fast allen Bereichen der Polizei wird die Unterscheidung einfacher, wenn Klarheit darüber besteht, ob die Maßnahme der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung dient. Das Ermittlungsverfahren existiert ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverfolgung. Jede Vernehmung ist also auch eine strafprozessuale Maßnahme, deren Form und Inhalt an StPO und RiStBV11 gebunden ist.
142Was aber ist mit den vielen anderen „Gesprächen“? Ausgehend davon, dass ein Polizeibeamter außer der Wahrnehmung seiner hoheitlichen Aufgaben nichts anderes macht, dürfte er sich regelmäßig auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr bewegen.12