Читать книгу Konkurrenzen im öffentlichen Dienst - Helmut Schnellenbach - Страница 32
Anmerkungen
ОглавлениеDie Stellen für Beamte auf Widerruf werden gewöhnlich in den Erläuterungen zum Haushaltsplan ausgewiesen (vgl. § 17 Abs. 6 BHO).
Siehe dazu im Einzelnen Anhang 1 Rn. 1, 9.
Siehe jedoch § 10a Abs. 2 Satz 1 BLV, ferner Rn. 7 mit den Ausführungen in Fn. 28.
VG Düsseldorf v. 2.4.2014 – 10 K 3549/13 – juris Rn. 43.
Siehe dazu auch Anhang 1 Rn. 9, 13 f.