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Der folgende Vers des ersten Buchstabens dann lautet: „Selig sind die, welche in seinen Zeugnissen forschen, und von ganzem Herzen ihn suchen.“ Im ersten Verse heißt es: „die da wandeln in dem Gesetze des Herrn;“ im zweiten: „welche in seinen Zeugnissen forschen;“ im vierten denn der dritte ist nur eine Ergänzung des zweiten,) sagt er, indem er von den Geboten spricht: „Du hast befohlen, daß deine Gebote streng beobachtet werden sollen;“ im fünften von der Satzung: „O möchten meine Wege zur Beobachtung deiner Satzungen gelenkt werden!“ im sechsten wieder von den Wirkungen der Gebote: „Dann werde ich nicht beschämt werden, wenn ich schaue auf alle deine Gebote;“ im siebenten von den Gerichten: „Ich werde dir danken: o Herr, in der Aufrichtigkeit des Herzens dafür, daß ich gelernt habe deine Gerichte;“ im achten von der Satzung: „Deine Satzungen will ich beobachten; verlaß mich nicht ganz und gar.“ Wenn also etwas anderes das Gesetz, etwas anderes das Gebot, etwas anderes das Gericht, etwas anderes die Satzung und etwas anderes das Zeugniß ist, so müssen wir nothwendig den, welcher dieses alles festgesetzt und aufgestellt hat, um die Gnade und das Geschenk der Erkenntniß bitten. Dieses Ganze wird aber überhaupt Gesetz genannt. Allein es ist unter diesen Dingen etwas Besonderes, welchem die Benennung des Gesetzes eigenthümlich beigelegt ist.

Abhandlungen über die Psalmen, Band 2

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