Читать книгу Praxisleitfaden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Holger Hembach - Страница 16

VII) Internationale Gesetzgebung zu menschenrechtlichen Pflichten von Unternehmen 1) Herangehensweisen

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Wie ausgeführt, setzt sich zunehmend die Auffassung durch, dass die Selbstverpflichtung von Unternehmen auf menschenrechtliche Standards oder freiwillige Maßnahmen allein keinen effektiven Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit gewährleisten können. Es gibt daher in vielen Ländern Gesetze oder konkrete Gesetzgebungsvorhaben, die Pflichten von Unternehmen zur Achtung menschenrechtlicher Standards zum Gegenstand haben.

Grundsätzlich lassen sich dabei zwei Ansätze unterscheiden. Einer besteht darin, die Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von Unternehmen verbunden sind, sowie die Maßnahmen transparent zu machen, mit denen die Unternehmen diese Risiken zu minimieren versuchen. Den Unternehmen werden dazu Berichtspflichten auferlegt. Diese Herangehensweise zielt auf die Macht des Marktes. Konsumenten sollen in die Lage versetzt werden, bei ihren Kaufentscheidungen zu berücksichtigen, inwieweit Unternehmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden; die Angst um die eigene Reputation soll Unternehmen dazu bewegen, menschenrechtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit anzugehen. Beispiele für derartige Gesetze sind der UK Modern Slavery Act, der australische Modern Slavery Act oder der kalifornische Transparency in Supply Chains Act.

Andere Gesetze erlegen den Unternehmen konkrete Pflichten auf, um menschenrechtliche Risiken in ihrer Lieferkette abzumildern. Beispiele hierfür sind das französische „Loi relative au devoir de vigilance des société mères et des entreprises donneuse d’ordre“ oder das niederländische Gesetz über Sorgfaltspflichten bezüglich Kinderarbeit („Wet zorgplicht kinderarbeid“) – von dem allerdings nicht klar ist, ob es in Kraft treten wird.

Praxisleitfaden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

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