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2) California Transparency in Supply Chains Act

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Der California Transparency in Supply Chains Act90 wurde am 30.09.2010 vom Governeur Kaliforniens unterschrieben und trat am 01.01.2012 in Kraft. Er verpflichtet bestimmte große Unternehmen, den Umfang und die Art der Maßnahmen offenzulegen, die sie treffen, um sicherzustellen, dass die Güter, die sie produzieren, nicht von Arbeitern produziert werden, die versklavt sind oder auf andere Weise zur Arbeit gezwungen werden.91 Die Vorschriften sind nicht in einem eigenständigen Gesetz enthalten; die Pflichten, die der California Transparency in Supply Chains Act vorsieht, werden durch Änderungen am „Civil Code“ und am „Revenue and Taxation Code“ normiert.

Das Gesetz findet Anwendung auf gewerbsmäßige Verkäufer („retail seller“) und Hersteller („manufacturer“), die in Kalifornien geschäftlich tätig sind und einen weltweiten Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro erzielen. Der Begriff des gewerbsmäßigen Verkäufers ist definiert durch Verweis auf Steuergesetze als ein Unternehmen, in dessen Steuerbescheid der Verkauf als Hauptgeschäftszweig angegeben ist (Section 1714.43 Civil Code i.V.m. Teil 10.2. der Division 2 des Revenue and Taxation Code).

Hersteller ist ebenfalls definiert über die steuerliche Behandlung als ein Unternehmen, in dessen Steuerbescheid die Herstellung als Hauptgeschäftszweig die Herstellung von Produkten ist.

Diese Unternehmen müssen in Kalifornien geschäftlich tätig sein und weltweite Bruttoeinnahmen von über 100 Millionen Euro erzielen. Ein Unternehmen ist geschäftlich in Kalifornien tätig, wenn es aktiv an geschäftlichen Transaktionen mit dem Ziel der Erzielung von Profit teilnimmt.92

Die betroffenen Unternehmen müssen auf ihrer Webseite Informationen über die Maßnahmen zur Verhinderung von Sklaverei und Menschenhandel in ihrer Lieferkette veröffentlichen. Die Webseite der Unternehmen muss einen gut sichtbaren Link zu dieser Information enthalten; falls das Unternehmen keine Webseite hat, muss es auf Anfrage diese Informationen binnen 30 Tagen zur Verfügung stellen. Die Unternehmen müssen in der Information offenlegen (Section 1714.43 c) des Civil Code):

 – Ob und in welchem Umfang sie ihre Lieferketten verifizieren, um Risiken von Menschenhandel und moderner Sklaverei zu evaluieren und Maßnahmen zu ergreifen. Dabei sollen sie auch offenlegen, ob ein Drittunternehmen die Verifikation durchgeführt hat.

 – Ob und in welchem Umfang sie Auditierungen von Lieferanten durchführen, um die Einhaltung von Standards bezüglich Sklaverei und Menschenhandel zu gewährleisten.

 – Ob und in welchem Umfang es von direkten Lieferanten zertifizieren lässt, dass Materialien, die für das Endprodukt verwendet werden, den Vorschriften über Sklaverei und Menschenhandel in den Ländern entsprechen, in denen sie Geschäfte betreiben.

 – Ob und in welchem Umfang es Standards für die interne Verantwortlichkeit und Regeln für Mitarbeiter oder Vertragspartner hat, die den Standards des Unternehmens bezüglich Sklaverei und Menschenhandel nicht entsprechen.

 – Ob und in welchem Umfang sie Mitarbeitern oder Angehörigen des Managements, die direkte Verantwortung für die Lieferkette tragen, Training zum Thema Menschenhandel und Sklaverei anbieten, besonders im Hinblick auf die Minderung innerhalb der Lieferkette für Produkte.

Die Berichtspflicht trifft dabei auch Unternehmen, die keine dieser Maßnahmen treffen.93 (Verbraucher sollen sich ja gerade darüber informieren können, ob die Unternehmen in dieser Hinsicht aktiv sind).

Praxisleitfaden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

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