Читать книгу Praxisleitfaden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Holger Hembach - Страница 21
6) Das Loi de Devoir de Vigilance
ОглавлениеIn Frankreich wurde 2017 die „loi n 2017-399 du mars 2017 relative au devoir de vigilance des sociétés mères et entreprises donneuses d’ordre“ verabschiedet. Es geht in zweierlei Hinsicht über den Ansatz des UK Modern Slavery Acts hinaus: Zunächst ist es nicht auf ein bestimmtes Thema – nämlich moderne Sklaverei – beschränkt, sondern bezieht sich auf ein breites Spektrum von Rechten. Erfasst sind Menschenreche und grundlegende Freiheiten, die Gesundheit und Sicherheit von Individuen und die Umwelt.
Darüber hinaus zielt das französische Gesetz nicht nur auf die Erhöhung der Transparenz und damit verbundenen Druck der Konsumenten ab, sondern erlegt bestimmten Unternehmen umfangreiche materielle Pflichten im Bereich der Menschenrechte auf und sieht eine Haftung für Verstöße vor. Diese Pflichten sind nicht in einem eigenständigen Gesetzestext enthalten, sondern werden durch Änderungen am „Code de Commerce“ etabliert.
Das französische Gesetz ähnelt dem LkSG hinsichtlich der Pflichten, die es etabliert, in vielerlei Hinsicht. Auch der Prozess, der zur Verabschiedung des Gesetzes führte, folgte einem ähnlichen Muster wie die Diskussion in Deutschland: Es gab bereits seit Anfang der 2000er Jahre Bestrebungen, die soziale Verantwortung von Unternehmen gesetzlich zu regeln.118 Nach dem Brand einer Textilfabrik in Rana Plaza, bei dem mehr als 1000 Menschen starben, nahmen die Debatten darüber an Fahrt auf und es formierte sich eine Initiative für den Erlass eines Sorgfaltspflichtengesetzes.119 Dabei spielten Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen eine zentrale Rolle.120 Ein erster Entwurf wurde im November 2013 eingebracht. Er sah strafrechtliche Sanktionen, eine Umkehr und eine Haftung auch für Fremdverschulden vor. Die Regierung hielt diesen Entwurf für zu weitgehend und forderte eine weitere Debatte, in die auch Ministerien eingebunden waren. Am 11.02.2015 wurde dann ein modifizierter Entwurf vorgelegt, der weitgehend dem aktuellen Gesetzestext entspricht.121
Wirtschaftsverbände und konservative Politiker äußerten heftige Kritik und sahen in dem Gesetzesvorhaben eine Gefahr für die französische Wirtschaft.122 Die Kritiker des Gesetzes machten vor allem geltend, dass der für das Gesetz zentrale Begriff des Risikos nicht definiert sei und, dass das Gesetz Kriterien für die Ermittlung des Umfangs von Risiken und ihrer Bedeutung vorgeben müsse.123 Die Regierung war jedoch der Auffassung, dass internationale Dokumente wie die UN Guiding Principles hinreichend klarstellten, wie die Risikoanalyse durchzuführen sei.124 Diese entspricht der Linie in der Begründung des Regierungsentwurfs zum LkSG. Der Conseil Constitutionel entschied, dass die Verpflichtung grundsätzlich hinreichend klar sei (aber nicht die Grundlage für eine Bestrafung oder Buße sein dürfe, siehe unten S. 191).125
Nach einer ausgedehnten parlamentarischen Debatte, in deren Verlauf mehrfach Entwürfe zwischen der parlamentarischen Versammlung und dem Senat hin- und hergeschickt wurden, verabschiedete die Nationalversammlung schließlich am 21.02.2017 einen Gesetzestext.126 Dieser sah zunächst noch eine Geldbuße für Unternehmen vor, die keine hinreichenden Maßnahmen umsetzten, um ihrer Sorgfaltspflicht gerecht zu werden. Eine Gruppe von 120 Abgeordneten hielt das Gesetz jedoch für verfassungswidrig und legte es dem Conseil Constitutionel zur Prüfung vor.
Diese Prüfung erstreckte sich auf mehrere Aspekte. Es ging dabei zunächst um Artikel 1 des Gesetzes, der betroffene Unternehmen verpflichtet, einen „Sorgfaltsplan“ („plan de vigilance“) zu erstellen und umzusetzen (Abs. 1). Dieser sah in Absatz 2 vor, dass Unternehmen gezwungen werden können, dieser Pflicht nachzukommen und, dass eine Geldbuße („amende civile“) bis zu zehn Millionen Euro gegen sie verhängt werden kann.
Darüber hinaus musste sich der Conseil Constitutionel auch mit der Pflicht zum Ersatz von Schäden befassen, die aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht resultieren (Art. 2 des Gesetzes) und Art. 4 des Gesetzes, der die Modalitäten der Anwendung zum Gegenstand hat. Der Conseil Constitutionel war der Auffassung, die Regel, die eine Geldbuße für Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht vorsehe, sei verfassungswidrig. Das Gesetz beschreibe die Pflichten nicht hinreichend konkret und die Höhe der Geldbuße sei zu unbestimmt. Die Regelung verstoße daher gegen Art. 8 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789.
Hinsichtlich der übrigen Punkte hielt der Conseil Constitutionel das Gesetz für verfassungsgemäß.127
Mit der Feststellung, dass eine Geldbuße wegen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtengesetz gegen das Bestimmtheitsgebot verstoße, spiegelt die Entscheidung des Conseil Constitutionel Einwände wider, die auch im Rahmen des LkSG geltend gemacht werden (siehe dazu unten S. 191). Sie ist allerdings nur sehr kursorisch begründet und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Feststellung der mangelnden Bestimmtheit der Norm, so dass sie nur begrenzt für die Diskussion in Deutschland fruchtbar gemacht werden kann.
Die Loi de vigilance ist anwendbar auf Unternehmen
– deren Rechtsform in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt
– die die Voraussetzungen hinsichtlich der Mitarbeiter erfüllen.
Die Loi de vigilance enthält keine ausdrücklichen Vorgaben darüber, Unternehmen welcher Rechtsformen in den Anwendungsbereich des Unternehmens fallen. Es ergeben sich jedoch Beschränkungen hinsichtlich der Rechtsformen von Unternehmen, auf die das Gesetz anwendbar ist, aus dem systematischen Zusammenhang. Darin liegt ein Unterschied zum LkSG, das rechtsformneutral ist.
Aus der Verortung der Vorschrift im Code de Commerce128 ist zu schließen, dass die Pflichten nach dem loi de vigilance zunächst nur sociétés anonymes treffen.129 Das Gesetz gilt auch für Sociéteés en Commandite par Actions (SCA).130
Dagegen ist umstritten, ob Sociétés par Actions Simplifiées (SAS) dem Gesetz unterfallen. Die wohl überwiegende Meinung befürwortet dies.131 Für diese weite Auslegung spricht, dass die Loi de vigilance der Umsetzung der UN Guiding Principles dient, die auf alle Unternehmen Anwendung findet.132 Ibanez u.a. weisen in einer Studie zur Umsetzung der Loi de vigilance darauf hin, dass sieben SAS ihre Überwachungspläne veröffentlicht und damit anerkannt hätten, dem Gesetz zu unterfallen.133
Das Gesetz gilt auch für Europäische Gesellschaften (SE)134, aber nicht für Sociétés Anonymes à Responsabilité Limitée (SARL) und Sociétés en Nom Collectif.135
Darüber hinaus ist die Loi de vigilance nur auf Unternehmen anwendbar, die bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Mitarbeiter erfüllen. Es gilt für
– in Frankreich registrierte Unternehmen, die mindestens 5000 Mitarbeiter selbst oder in direkten oder indirekten Tochtergesellschaften beschäftigen, die in Frankreich registriert sind
– in Frankreich registrierte Unternehmen, die mindestens 10.000 Mitarbeiter selbst oder in direkten oder indirekten Tochtergesellschaften beschäftigen, wobei Tochtergesellschaften im Ausland mitgezählt werden.
Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich, wie die Beziehung von zwei Unternehmen beschaffen sein muss, damit eines als Tochterunternehmen anzusehen ist. Eine Auffassung stellt auf Art. L 233-1 des Code de Commerce136, ab, nach dem ein Unternehmen – vergleichbar der Regelung in §§ 16ff. AktG – ein anderes beherrscht, wenn es die Mehrheit daran hält.137 Nach einer anderen Ansicht kommt es darauf an, ob ein Unternehmen ein anderes kontrolliert, beispielsweise durch Verträge, die ihm die Ausübung der Stimmenmehrheit ermöglichen (vgl. Art. L 233-3).138
Die Schwellenwerte für die Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer unterscheiden sich von den sonst in Frankreich üblichen, etwa dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie dem „Gesetz zur Transparenz, dem Kampf gegen die Korruption und zur Modernisierung des wirtschaftlichen Lebens“.139 Der Senat hatte im Gesetzgebungsverfahren versucht, diese Werte zu harmonisieren, sich aber letztlich nicht durchgesetzt.140
Die Berechnung der Arbeitnehmer in Frankreich folgt den Regeln des Arbeitsrechts.141 Wie Arbeitnehmer in Franchise-Betrieben einzuordnen sind, scheint dabei bislang ungeklärt.142 Auch die Berechnung der Zahl der im Ausland beschäftigten Mitarbeiter ist unklar.143
Diese Unternehmen müssen einen „Sorgfaltsplan“ („plan de vigilance“) erarbeiten, offenlegen und effektiv umsetzen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Tochterunternehmen oder von anderen kontrollierte Unternehmen, wenn das Unternehmen, das sie kontrolliert, einen Sorgfaltsplan bezüglich des Unternehmens und all seiner Tochterunternehmen erstellt und umsetzt (L. 225-102-4 I Code de Commerce). Die Vorschrift lehnt sich an das „Sapin II“-Gesetz, das Unternehmen, die in Frankreich tätig sind und mehr als 500 Mitarbeiter haben sowie deren Vorstand zur Einrichtung eines besonderen Compliance-Programms verpflichtet, das die Risiken von Korruption mindern soll. Auch hier stellt sich die Frage, was unter Tochterunternehmen zu verstehen ist.144
Der Sorgfaltsplan soll in Zusammenarbeit mit Betroffenen bzw. Interessengruppen oder innerhalb von gemeinsamen Initiativen erarbeitet werden.145
Er muss fünf Elemente enthalten:
– Eine Darstellung der Risiken für Menschenrechte und fundamentale Freiheiten, die Gesundheit und Sicherheit von Individuen und die Umwelt
– Verfahren für die regelmäßige Evaluierung, der Situation der Niederlassungen, der Subunternehmer oder der Zulieferer
– Maßnahmen, die getroffen werden, um die Risiken abzumildern und schwere Verletzungen zu verhindern
– ein Mechanismus für Hinweise und die Entgegennahme von Meldungen
– ein System, um die Maßnahmen nachzuvollziehen und ihre Effektivität zu beurteilen.
Die Pflichten sind also den UN Guiding Principles entnommen; sie sind eine Ausweitung des Begriffs der Sorgfaltspflicht aus der Sphäre der Vereinten Nationen in die nationale Sphäre Frankreichs.146 Sie entsprechen im Wesentlichen denjenigen des LkSG.
Unternehmen müssen diejenigen Risiken identifizieren, die sich aus ihren eigenen Aktivitäten sowie den Aktivitäten von Unternehmen ergeben, die sie direkt oder indirekt kontrollieren, und die sich aus den Aktivitäten von Subunternehmen oder von Lieferanten ergeben, mit denen sie eine etablierte Geschäftsbeziehung haben. Eine etablierte Geschäftsbeziehung ist im französischen Recht definiert als eine stabile, regelmäßige Geschäftsbeziehung, die mit oder ohne Vertrag stattfindet, mit Geschäften eines gewissen Umfangs und einer vernünftigen Erwartung, dass diese Beziehung andauern wird.147
Der Bericht muss veröffentlicht und in den Management-Bericht aufgenommen werden. Dieser ist wiederum ein Teil des Referenzdokuments (Document des références) oder des Allgemeinen Registrierungsdokuments, das Unternehmen veröffentlichen müssen. Das Gesetz ermächtigt den Conseil d’Etat, ein Dekret zu erlassen, das die Anforderungen an den Sorgfaltsplan näher erläutert.
Wenn ein Unternehmen seinen Berichtspflichten nicht nachkommt, wird es darauf hingewiesen. Legt das Unternehmen daraufhin nicht binnen drei Monaten den Bericht vor, kann das zuständige Gericht die Erstattung des Berichts anordnen und ein Zwangsgeld verhängen.
Darüber hinaus sieht das Gesetz eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht vor. Verletzen Unternehmen ihre Pflicht zur Veröffentlichung eines Sorgfaltsplans oder ist dieser Plan mangelhaft, können Personen, die dadurch einen Schaden erleiden, Schadensersatz geltend machen (L 225-102-5 Code Commercial i.V.m. Art. 1240, 1241 Code Civil). Der Anspruch hat damit drei Voraussetzungen:148
– Schaden
– Ingangsetzung des Verfahrens durch eine Person, die ein Interesse hat
– Eine nachgewiesene Beziehung zwischen dem Schaden und der Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Die Beweislast trägt also der (angeblich) Geschädigte. Verschiedene Nicht-Regierungsorganisationen hatten sich in der Diskussion über das Gesetz für eine Beweislastumkehr eingesetzt, sich aber letztlich nicht durchgesetzt.
90 Senate Bill 657. 91 Harris, Attorney General California Department of Justice, The California Transparency in Supply Chains Act – A Ressource Guide, 2015, S. 15. 92 Harris, Attorney General California Department of Justice, The California Transparency in Supply Chains Act – A Ressource Guide, 2015, S. 3. 93 Harris, Attorney General California Department of Justice, The California Transparency in Supply Chains Act – A Ressource Guide, 2015, S. 4. 94 Home Office, Transparency in supply chains: a practical guide (p. 6); Nolan/Boersma, Addressing Modern Slavery (2019), S. 135. 95 Haynes, The Modern Slavery Act (2015): A Legislative Commentary, Statute Law Review 2016, 33, 34. 96 Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. 97 C.N. g. Vereinigtes Königreich (Beschwerde Nr. 4239/08), Urteil vom 13.11.2012 Rn 76ff. 98 Independent Review of the Modern Slavery Act: final report, Mai 2019, Volume IV, 2.3.4. 99 Independent Review of the Modern Slavery Act: final report, Mai 2019, Volume IV, 2.3.6. 100 Independent Review of the Modern Slavery Act: final report, Mai 2019, Volume II, 2.6.1. 101 UK Government Guidance – Publish an annual modern slavery statement, zuletzt aktualisiert am 28.07.2021. 102 UK Government Guidance – Publish an annual modern slavery statement, zuletzt aktualisiert am 28.07.2021. 103 https://modern-slavery-statement-registry.service.gov.uk/search. 104 https://www.modernslaveryregistry.org/. 105 Independent Review of the Modern Slavery Act: final report, Mai 2019, Volume II, 2.5.2. 106 Business & Human Rights Resource Centre/Modern Slavery Registry, Modern Slavery Act: Five Years of Reporting, Februar 2021, S. 2. 107 https://www.gov.uk/government/news/uk-government-announces-business-measures-over-xinjiang-human-rights-abuses. 108 https://www.gov.uk/government/publications/transparency-in-supply-chains-a-practical-guide. 109 Business & Human Rights Resource Centre/Modern Slavery Registry, Modern Slavery Act: Five Years of Reporting, Februar 2021, S. 2. 110 Hembach, Compliance Berater 2019, S. 388; Fellows/Chong, Law Journal 2020, (209) 211. 111 Sinclair/Nolan, Business and Human Rights Journal 2020, S. 164, 165. 112 Sinclair/Nolan, Business and Human Rights Journal 2020, S. 165, 166. 113 Independent Review of the Modern Slavery Act: final report, Mai 2019, Introduction, Rn 18. 114 New South Wales, Parliament, Legislative Council, Standing Committee on Social Issues, Modern Slavery Act 2018 and associated matters, Report Nr. 56, März 2020. 115 https://www.corrs.com.au/insights/nsw-modern-slavery-act-to-commence-operationin-the-new-year. 116 Sinclair/Nolan, Business and Human Rights Journal 2020, S. 3, 5. 117 New South Wales, Parliament, Legislative Council, Standing Committee on Social Issues, Modern Slavery Act 2018 and associated matters, Report Nr. 56, März 2020, 1.1.4. 118 Ibanez/Bayer/Xu/Cooper, Devoir de Vigilance: Reforming Corporate Risk Engagement, S. 11. 119 Friends of the Earth France and ActionAid France: End of the road for transnational corporations?, S. 7; Evaluation de la mise en ouvre de la loi no. 2017-399 du 27 mars 2017, S. 12. 120 Crossart/Chaplier/Beau de Lomenie, Business and Human Rights Journal 2017, S. 317. 121 Evaluation de la mise en ouvre de la loi no. 2017-399 du 27 mars 2017, S. 13. 122 Mouvement des Entreprises de France, Devoir de Vigilance: une loi inefficace qui menace notre économie https://www.medef.com/fr/communique-de-presse/article/devoir-de-vigilance-une-loi-inefficace-qui-menace-notre-economie. 123 Ibanez/Bayer/Xu/Cooper, Devoir de Vigilance: Reforming Corporate Risk Engagement, S. 12. 124 Ibanez/Bayer/Xu/Cooper, Devoir de Vigilance: Reforming Corporate Risk Engagement, S. 14. 125 Décision n. 2017-750 DC du 23 mars 2017 Rn 22. 126 Crossart/Chaplier/Beau de Lomenie, Business and Human Rights Journal, 2017, S. 317. 127 Décision n. 2017-750 DC du 23 mars 2017. 128 Die Vorschrift befindet sich in Buch 2, Titel II, Kapitel 5, Sektion 3, die sich mit Aktiengesellschaften befasst. 129 Evaluation de la mise en ouvre de la loi no. 2017-399 du 27 mars 2017, S. 17. 130 Brabant/Savourey, Scope of the Law on the Corporatre Duty of Vigilance, Revue internationale de la compliance et de l’ethique des affaires, 14 Decembre 2017, S. 1, 3. 131 Evaluation de la mise en ouvre de la loi no. 2017-399 du 27 mars 2017, S. 17, Brabant/Savourey, Scope of the Law on the Corporatre Duty of Vigilance, Revue internationale de la compliance et de l’ethique des affaires, 14 Decembre 2017, S. 1, 4. 132 Brabant/Savourey, Scope of the Law on the Corporate Duty of Vigilance, Revue internationale de la compliance et de l’ethique des affaires, 14 Decembre 2017, S. 1, 5. 133 Ibanez/Bayer/Xu/Cooper, Devoir de Vigilance: Reforming Corporate Risk Engagement, S. 15. 134 Brabant/Savourey, Scope of the Law on the Corporate Duty of Vigilance, Revue internationale de la compliance et de l’ethique des affaires, 14 Decembre 2017, S. 1, 3. 135 Evaluation de la mise en ouvre de la loi no. 2017-399 du 27 mars 2017, S. 17. 136 Article L. 233-1 des Code Commerciale lautet: Lorsqu’une société possède plus de la moitié du capital d’une autre société, la seconde est considérée, pour l’application des sections 2 et 4 du présent chapitre, comme filiale de la première. 137 Nietsch, in: Nietsch, Corporate Social Responsibility Compliance, S. 178. 138 Vgl. zum Meinungsstand Brabant/Savourey, Scope of the Law on the Corporate Duty of Vigilance, Revue internationale de la compliance et de l’ethique des affaires, 14 Decembre 2017, 1,8; Ibanez/Bayer/Xu/Cooper, Devoir de Vigilance: Reforming Corporate Risk Engagement, S. 13. 139 Loi n. 2016-1691 du 9 décembre 2016 relative à la transparance, à la lutte controe la corruption et à la modernisation de la vie économique. 140 Meinungsstand Brabant/Savourey, Scope of the Law on the Corporate Duty of Vigilance, Revue internationale de la compliance et de l’ethique des affaires, 14 Decembre 2017, dort Fn 51. 141 Die Evaluation de la mise en ouvre de la loi no. 2017-399 du 27 mars 2017, S. 17, verweist auf die Artikel L 1111-2 und L 1111-3 des Code du Travail. 142 Ibanez/Bayer/Xu/Cooper, Devoir de Vigilance: Reforming Corporate Risk Engagement, S. 13. 143 Die Evaluation de la mise en ouvre de la loi no. 2017-399 du 27 mars 2017, S. 17. 144 Brabant/Savourey, Scope of the Law on the Corporate Duty of Vigilance, Revue internationale de la compliance et de l’ethique des affaires, 14 Decembre 2017, 1, 8. 145 Crossart/Chaplier/Beau de Lomenie, Business and Human Rights Journal 2017, S. 317, 320. 146 Crossart/Chaplier/Beau de Lomenie, Business and Human Rights Journal, 2017, S. 317, 320. 147 Crossart/Chaplier/Beau de Lomenie, Business and Human Rights Journal 2017, S. 321. 148 Evaluation de la mise en ouvre de la loi no. 2017-399 du 27 mars 2017, S. 26.