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2.2.3. Beispiele normativer Merkmale grammatikalischer Beschreibungen im frühen 19. Jahrhundert

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Veröffentlichungen von Grammatikern wie Weiland enthalten nicht nur Beschreibungen des Niederländischen seiner Zeit, sondern häufig auch Vorschriften, und zwar insbesondere bezüglich Genus, Kasus und der Verwendung einiger Subjekt- beziehungsweise Objektformen des Personalpronomens. Auch die Behandlung einiger reflexiver und demonstrativer Pronomina oder der Konjunktionen im Komparativ ist als präskriptiv einzustufen. Die folgenden Abschnitte lassen die normative Haltung der Verfasser von Grammatiken jener Zeit erkennen. Zudem zeigen sie, welche Problemkreise bei der ersten verbindlichen Reglementierung der Schriftsprache im Vordergrund standen. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Themen, die in Grammatiken des AN auch später im 19. und 20. Jh. immer wieder auftauchen.

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