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1. Was ist ein ‚Dogma‘? a) Eine mögliche Definition

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„Mit göttlichem und katholischem Glauben ist ferner all das zu glauben, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche – sei es in feierlicher Entscheidung oder kraft ihres gewöhnlichen und allgemeinen Lehramtes – als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird.“

(Erstes Vatikanum, Dogmatische Konstitution Dei Filius DH 3011)

Definition

Ein Dogma besteht nach diesen Vorgaben aus mindestens zwei Komponenten: der göttlichen Offenbarung und der kirchlichen Vorlage in verbindlicher Weise ([17] 25f.). Man könnte also wie folgt definieren: „Ein Dogma ist 1. seinem Inhalt nach eine Offenbarungswahrheit, 2. seiner Form nach ein Lehrsatz, 3. seiner objektiven Gültigkeit nach eine unfehlbare Glaubensaussage, 4. seinem subjektiven Geltungsanspruch nach eine jeden Gläubigen der Kirche im Gewissen verpflichtende Richtschnur und 5. seinem Werdegang nach eine im Lauf der Geschichte durch die Kirche vorgenommene Feststellung.“ ([19] 129). Freilich rekurriert diese Definition auf ein Verständnis von ‚Dogma‘, wie es sich erst seit Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelt hat ([16]).

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