Читать книгу Big Ideas. Das Wirtschafts-Buch - John Farndon - Страница 11
ОглавлениеEIGENTUM SOLLTE PRIVATBESITZ SEIN
EIGENTUMSRECHTE
IM KONTEXT
SCHWERPUNKT
Wirtschaft und Gesellschaft
VORDENKER
Aristoteles (384–322 v. Chr.)
FRÜHER
423–347 v. Chr. Platon argumentiert in Der Staat, die Regenten sollten das Eigentum für das Gemeinwohl verwalten.
SPÄTER
1–250 n. Chr. Im klassischen römischen Recht wird die Summe der Rechte einer Person über eine Sache als dominium bezeichnet.
1265–1274 Thomas von Aquin hält es für natürlich und gut, Eigentum zu besitzen.
1689 John Locke betont, was man durch eigener Hände Arbeit schaffe, sei rechtmäßiges persönliches Eigentum.
1848 Karl Marx verfasst das Kommunistische Manifest und setzt sich für die Abschaffung des Privateigentums ein.
Was Eigentum und persönlicher Besitz sind, lernen wir schon aus den Balgereien unserer Kindheit. Wir halten diese Vorstellung für selbstverständlich, sie ist es aber keineswegs. Privateigentum ist eine der Säulen des Kapitalismus. Schon Karl Marx fiel auf, dass der Kapitalismus den Gesellschaften ein gewaltiges Warenangebot zur Verfügung stellt, das sich in Privatbesitz befindet und mit dem Handel getrieben werden kann. Auch Unternehmen sind Privateigentum und funktionieren gewinnbringend auf dem freien Markt. Ohne die Idee des Privateigentums gibt es keinen Spielraum für persönlichen Gewinn – es gibt noch nicht einmal einen Grund, »zu Markte zu gehen«, ja, es gibt überhaupt keinen Markt.
Verteidigung des Privateigentums ist in kapitalistischen Ländern wichtig. Dieses Haus in Warschau (Polen) ist stark gesichert: Auf Knopfdruck verwandelt es sich in einen stählernen Würfel.
Eigentumsformen
»Eigentum« umfasst viele Dinge, von materiellen Gütern bis zu geistigem Eigentum (wie Patente oder Texte). Manche Eigentumsformen würden nicht einmal die Anhänger des freien Marktes verteidigen – etwa die Sklaverei, bei der Menschen als Ware betrachtet wurden.
Historisch gesehen werden materielle Güter auf eine von drei verschiedenen Arten organisiert. Erstens können sie als Gemeineigentum verwaltet werden, das auf der Basis gegenseitigen Vertrauens genutzt wird, wie z. B. heute noch beim Volk der Huaorani im Amazonasgebiet. Zweitens können sie Kollektiveigentum sein – das ist das Wesen des kommunistischen Systems. Die dritte Form ist das Privateigentum. Diese Vorstellung liegt dem Kapitalismus zugrunde.
Moderne Wirtschaftssysteme rechtfertigen das Privateigentum vor allem aus pragmatischen Gründen, da der Markt nicht ohne eine Aufteilung der Ressourcen funktionieren könne. Frühere Philosophen befürworteten das Privateigentum eher aus moralischen Gründen. So vertrat z. B. Aristoteles die Ansicht, Eigentum solle Privatsache sein, denn bei gemeinschaftlichem Besitz übernehme letztlich niemand die Verantwortung. Außerdem könnten Menschen nur großzügig sein, wenn sie etwas zu verschenken hätten.
Ein Recht auf Eigentum
Im Europa des 17. Jahrhunderts befanden sich alles Land und alle Behausungen im Besitz von Königen. Der englische Philosoph John Locke (1632–1704) plädierte jedoch für die Rechte des Individuums: Da Gott uns das Eigentumsrecht über unseren Körper gegeben habe, könnten wir auch frei über die Dinge verfügen, die wir herstellten. Auch Immanuel Kant (1724-1804) hielt Privateigentum für den legitimen Ausdruck der Persönlichkeit.
Ein anderer deutscher Philosoph lehnte später das Privateigentum aber kategorisch ab. Laut Karl Marx eignen sich Kapitalisten die Arbeit der Proletarier an und grenzen sie aus. Kapitalisten bilden so eine exklusive Gruppe, die Macht und Reichtum kontrolliert und zu der Proletarier keinen Zugang haben.
»Es ist also offenbar besser, dass der Besitz privat bleibt, aber durch die Benutzung gemeinsam wird. Dass aber die Bürger sich dementsprechend verhalten, ist die besondere Aufgabe des Gesetzgebers.«
Aristoteles
Wie privat?
In jeder modernen Gesellschaft werden manche Dinge gemeinsam genutzt, beispielsweise Parks und Straßen. Andere Dinge wie Autos sind Privatbesitz. Das Eigentumsrecht an einer bestimmten Ressource räumt dem Eigentümer normalerweise die ausschließlichen Verfügungsrechte darüber ein, aber es gibt auch Ausnahmen. Ein Haus in der Altstadt darf oft beispielsweise selbst vom Eigentümer nicht einfach abgerissen und durch einen Wolkenkratzer oder eine Fabrik ersetzt werden. Die Regierungen aller Länder der Welt behalten sich das Recht vor, im Notfall private Eigentumsansprüche außer Kraft zu setzen. Die Gründe können eine Infrastrukturmaßnahme sein oder auch eine Frage der nationalen Sicherheit. Selbst in den USA, einer streng kapitalistischen Nation, kann die Regierung einen Eigentümer zwingen, seine Rechte abzutreten. Immerhin muss er dafür mit dem Marktpreis entschädigt werden.