Читать книгу Hochschulrecht im Freistaat Bayern - Josef Franz Lindner - Страница 141
bb) Die ökonomisierte Hochschule
Оглавление214
Hochschulen müssen schon deswegen, weil sie staatliche Mittel erhalten, nach Art. 5 Abs. 1 S. 3 BayHSchG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 S. 1, 105 Abs. 1 BayHO entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bzw. ökonomisch handeln. Im Übrigen ist bei der „Ökonomisierung“ der Hochschulen von Exzellenzinitiativen und leistungsgerechter Professorenbesoldung bis hin zur „Management-Universität“ jedoch Vorsicht geboten denn schon in theoretischer Hinsicht ist noch immer vieles ungeklärt.[178] Beispielsweise wird erwartet, dass Hochschulen sich mehr als bisher dem Wettbewerb stellen, ohne dass intensiv genug thematisiert würde, was Wettbewerb im Bezug auf Hochschulen und Wissenschaft bedeutet.[179] Um „echten“ ökonomischen Wettbewerb kann es sich kaum handeln, denn Leistungen in Forschung und Lehre haben regelmäßig keinen unmittelbaren Marktwert. Professoren sind nur selten (z.B. im Bereich der Drittmittelforschung oder beim Technologietransfer) Marktteilnehmer im ökonomischen Sinne. Die Kategorien Markt und Wettbewerb sind für das Hochschulwesen wohl nur dann sinnvoll operationalisierbar, wenn man (ähnlich wie im Medienbereich, wo zwischen publizistischem und ökonomischem Wettbewerb unterschieden wird)[180] zwischen der Konkurrenz um wissenschaftliche Erkenntnis und derjenigen um ökonomische Mittel trennt.
215
Eine Ökonomisierung der Hochschulen birgt außerdem die Gefahr eines Verlusts an wissenschaftlicher Vielfalt. Fächer die, wie insbesondere solche der Geisteswissenschaften, weniger „marktgängig“ sind, drohen der nachfrageorientierten Verschlankung des Lehrangebots zum Opfer zu fallen. Die gerade von Befürworten einer entfesselten Hochschule erhobene Forderung nach mehr Interdisziplinarität verträgt sich mit diesem möglichen Effekt kaum. Ebenfalls nicht unproblematisch sind Tendenzen, die die Hochschulbinnenorganisation derjenigen von Unternehmen angleichen wollen.[181] Eine so weitgehende Hierarchisierung passt nicht zum Schutz der wissenschaftlichen Eigengesetzlichkeit.[182] Der Zweck eines Unternehmens (Gewinnmaximierung) ist im Übrigen vorrangig ein kollektiver, während der Zweck der Hochschule (Erlangung und Weitergabe wissenschaftlicher Erkenntnis) ein individueller ist.
216
Einzelne Ökonomisierungselemente, wie etwa die Forderung, dass sich Hochschulen intensiver als bisher am Studenten als (zahlenden) „Kunden“ orientieren sollen, begegnen weniger Bedenken. Eine damit verbundene Qualitätssteigerung in der Lehre kann sich positiv auswirken, solange das Bestreben nach Kundenorientierung nicht dazu führt, dass die „performance“ mehr als der Inhalt zählt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Studenten sich auch aktiv in die Kundenrolle begeben und sich bei ihrer Auswahl zwischen verschiedenen Hochschulen an marktrationalen Kriterien orientieren. Wie empirische Studien belegen, scheint dies jedoch auch, soweit Studiengebühren erhoben werden, kaum der Fall zu sein.[183]