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c) Der Ertrag

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Das Finanzgewerbe geht mit seinen Geschäften von einem Bedarf der kapitalistischen Unternehmenswelt aus, der deren Leistung entspringt: Produktion und Konsumtion sind so vollständig unter das Regime des Geldes und den Zweck seiner Vermehrung subsumiert, dass nichts weiter als Geld nötig ist, um diesen Zweck zu erreichen. Freilich braucht es genügend Geld; und für seinen immerwährenden Konkurrenzkampf braucht jedes Unternehmen notorisch mehr, als es übrig hat. Mit seinen Leihgeschäften bedient das Finanzgewerbe diesen Bedarf und trägt damit entscheidend dazu bei, das Regime des Eigentums über die Produktivkräfte der Gesellschaft und deren materiellen Lebensprozess zu vollenden. In seiner Rechnung unterscheiden sich die diversen Geschäftszweige, in denen die materiellen Reichtümer der Gesellschaft, die Gegenstände des Eigentums, reproduziert und vermehrt werden, von vornherein überhaupt nur nach der Höhe und Sicherheit der Zinsgewinne, die es aus den darin engagierten Unternehmen herausziehen kann. Indem die Banken das alles entscheidende Betriebsmittel Geld unter diesem Gesichtspunkt zuteilen, setzen sie die Ausrichtung aller materiellen Notwendigkeiten und Bedürfnisse der gesellschaftlichen Produktion und Konsumtion allein an der Messlatte der profitträchtigsten Geldverwertung als herrschenden Sachzwang durch. Das schließt die politökonomisch bedeutende Leistung ein, Unternehmen nicht nur von den Schranken ihrer bereits erreichten Größe, sondern damit auch von denen ihres angestammten Metiers freizusetzen, Waren und Dienstleistungen definitiv in den Rang gleichgültiger Mittel des Profits zu erheben und den kapitalistischen Konkurrenzkampf erst wirklich zu verallgemeinern. Sie verschärfen damit die Maßstäbe des Konkurrenzerfolgs, denen eine Firma genügen muss, also deren Bedarf an noch nicht erwirtschafteten Finanzmitteln. Damit steigt ihre eigene Wichtigkeit für die Unternehmen, die um Kredit konkurrieren müssen, um mit Kredit zu konkurrieren.

Das sichert dem Finanzgewerbe sein Wachstum. Denn den Gebrauchswert des Geldes, den sie an die Geschäftswelt verkaufen, betätigen die Banken eben dadurch für sich selbst: Dieselbe Summe, die im Besitz ihrer Kunden als deren Profitquelle fungieren soll, begründet dadurch, dass sie in deren Besitz übergeht, in ihrer Hand einen Anspruch auf Zuwachs. Allein durchs Verleihen, einen eigentumsrechtlichen Akt, mit dem sie sich ein Recht auf Rückerstattung und Verzinsung der verliehenen Summe erwerben, verwandeln sie Geld unmittelbar in Geldkapital: Aus der Macht des Geldes, per Zugriff auf Produktionsmittel und Kommando über Eigentum schaffende Arbeit die eigene Vermehrung zu bewirken, wird das Recht des verliehenen Geldes auf Vermehrung. Dieses Recht ist der ökonomische Stoff, die Substanz des Bankgeschäfts.

Einzulösen ist dieses Recht durch den Schuldner. Und das nicht per Gewinnbeteiligung, also in der bescheidenen Weise, dass der Bank ein Anteil am Geschäftserfolg ihrer Kunden zustände. Dass verliehenes Geld sich in den Händen des Empfängers vermehrt, ist schlichtweg unterstellt. Der Anspruch auf Vermehrung des verliehenen Geldes in den Händen der Bank gilt absolut, losgelöst vom Geschäftserfolg des Schuldners, gegebenenfalls gegen den. Die Bewährung des verliehenen Geldes als Geldkapital hat Vorrang, steht über der Praxis der Schaffung und Vermehrung von Reichtum in Geldform, der das Leihgeschäft dient. Der Ertrag des Geldkapitals wird dementsprechend berechnet: als Prozentanteil der verliehenen Summe, so als läge es wirklich nur an der, dass sie wächst, sowie nach der Zeit, für die sie verliehen wird, so als wäre Kontinuität des Wachstums gar keine Frage. Ein Rückbezug auf das Geschäft, dem die Bedienung dieses Rechtsanspruchs obliegt, findet freilich schon statt; allerdings grundsätzlich in der negativen Weise, dass Unsicherheit in dessen Erfolgsaussichten dem kreditierten Unternehmen mit Zuschlägen beim verlangten Zins in Rechnung gestellt wird. So legt das Finanzgewerbe die Eigenart seines Geschäfts – es gibt Geld aus der Hand, hat folglich nicht mehr im Griff, was daraus wird, und will eben dies als seine ökonomische Leistung vergütet haben – in doppelter Weise seinen Schuldnern zur Last: Es verlangt eine feste Rendite, so als wäre mindestens insoweit die erfolgreiche Geldvermehrung eine sichere Sache; und weil das nicht stimmt, berechnet es für seine Schätzung der Unsicherheit seines Leihgeschäfts besondere Preiszuschläge. Es trägt damit den beiden Umständen Rechnung, dass erstens das Recht auf Geldvermehrung, das es sich mit dem Rechtsakt des Geldverleihens erwirbt, immer das Risiko einschließt, nicht eingelöst zu werden, dass es also ganz prinzipiell spekulativer Natur ist; wobei zweitens nur das Eine sicher ist: Das Wachstum, das die Banken finanzieren, kommt allemal als Resultat von Konkurrenzkämpfen zustande, für die sie ja ihre Kunden mit der Waffe des Kredits aus- und aufrüsten; deswegen können gar nicht alle Leihgeschäfte überhaupt, geschweige denn gleich gut ausgehen. Dieses notwendige Risiko wälzt das Kreditgewerbe auf seine Kunden ab. Dass folglich der Preis für die Potenz einer Geldsumme, als Profitquelle zu fungieren, umso höher ist, je fragwürdiger die Leistung, die der Kreditnehmer tatsächlich aus ihr herausholt, geht völlig in Ordnung bei einem Geschäft, das schließlich nichts mit solidarischer Hilfe zu tun hat, sondern zwischen Kapitalisten geschlossen wird, die sich wechselseitig in entgegengesetztem Sinn als Geldquelle benutzen wollen – und zwischen denen ein gar nicht gleichgewichtiges Kräfteverhältnis besteht. Denn da ist allemal die Bank, die das benötigte Geld hat, in einer stärkeren Position als das Unternehmen, das Geld braucht; und auf jeden Fall in einer umso stärkeren, je schlechter ihr Kunde dasteht und je dringlicher er Geld benötigt. Auf jeden Fall lassen die Banken ihre Kreditnehmer spüren, dass ihr Geschäft von dem ihrer Schuldner abhängt – und dass deswegen die Bedienung der ‚Realwirtschaft‘ mit verliehenem Geld ihrer Indienstnahme durchs Finanzkapital untergeordnet ist.

Das Finanzkapital

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