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b) Der Geschäftsartikel
ОглавлениеDas Finanzgewerbe bedient den dringlichen Bedarf der Geschäftswelt an mehr Geld, als sie schon verdient hat: Es liefert gegen Zins das Benötigte, verkauft auf Zeit die Verfügung über ein Quantum allgemeiner, beliebig einsetzbarer ökonomischer Verfügungsmacht. Dabei geht es von vornherein um den Gebrauchswert des Geldes als Geldquelle: als Vorschuss zur Erwirtschaftung eines Überschusses. Was gegen Zins verkauft wird, ist die Potenz des Geldes, als Kapital zu fungieren; die Leihfrist gibt den Zeitraum an, in dem das verliehene Geld sich als Kapital zu bewähren hat.
Dieser Handel mit der Kapital-‚Eigenschaft‘ des Geldes setzt zum einen voraus, dass die Herstellung des materiellen Reichtums dem Zweck der Kapitalvermehrung untergeordnet, das Kommando des geldwerten Eigentums über die Produktivkräfte der Gesellschaft zum Normalfall der Ökonomie geworden ist; und zwar so allgemein, dass das Eigentum an – genügend – Geld zu seiner Vermehrung nicht bloß taugt, sondern als deren hinreichender Grund auftritt. Seinen Ausdruck findet dieses Verhältnis in der Profitrechnung der Unternehmen, die ihren Ertrag an ihrem Vorschuss messen, weil sich daran ihr marktwirtschaftlicher Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Der Erlös, den sie erzielen, erscheint als Abkömmling der vorgeschossenen Geldsumme; und das geht marktwirtschaftlich völlig in Ordnung, weil an den Produkten, in denen technisch produktiv gemachte Arbeit und verarbeitete Natur stecken, tatsächlich nichts anderes als Reichtum zählt als die damit verdiente Geldsumme im Verhältnis zu dem Geldaufwand, den das Regime über Arbeit und Arbeitsmittel kostet.
Der Handel mit dieser Sorte Reichtum, den das Finanzgewerbe betreibt, setzt zum andern voraus, dass die Verfügungsmacht über die Potenz des Geldes, seine eigene Vermehrung zu bewirken, auf Zeit erkauft gegen Zins, denselben Dienst tut wie Geld, das man hat. Denn das ist ja die erste eigentümliche Dienstleistung der Banken: Sie steigen nicht selber mit einem Vorschuss ins Geschäftsleben ein, sondern geben Geld in fremde Hände; für eine Frist, in der der Empfänger es auf eigene Verantwortung als Kapital zu verwenden und um Zinsen vermehrt zu erstatten hat. Sie lösen die Geldnöte der kapitalistischen Unternehmenswelt, indem sie diese fremdes Geldvermögen wie eigenes als Mittel ihrer Bereicherung benutzen lassen. Das ist zwar gewöhnlich, aber alles andere als selbstverständlich. Denn immerhin ist das Geld, das da in fremder Hand seine produktive Kommandomacht entfaltet, nichts anderes als die vergegenständlichte, dadurch verselbständigte und veräußerlich gemachte Macht des Eigentums. Und das ist schon ein wenig paradox: Als Bankkunde muss ein Unternehmer nicht Eigentümer sein, um die Macht des Eigentums für sich, nämlich für die Mehrung seines Eigentums wirken zu lassen.