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b) Das Umlaufmittel unter dem modernen Kreditsystem
ОглавлениеIhr zirkuläres Kreditgeschäft haben die Banken konsequent und effektiv mit ihrer Dienstleistung als Agentur des geschäftlichen – mittlerweile beinahe des gesamten gesellschaftlichen – Zahlungsverkehrs verbunden. Den wickeln sie ‚bargeldlos‘ ab, durch wechselseitige Verrechnung von auf Bankkonten lautenden Zahlungsanweisungen. Dieses Verfahren haben die Geldhäuser schon früher dazu genutzt, das bei ihnen deponierte Geld für die Vergabe von Krediten zu verwenden und Zahlungen im Auftrag des Eigentümers des Depositums in Form von Buchungsakten im eigenen Haus bzw. per Austausch von Geldanweisungen zu leisten. Ganz konsequent sind sie dazu übergegangen, den Kreditkunden das ausgeliehene Geld gleichfalls in Form von Geldzeichen, als Banknote oder als abrufbares Guthaben auf einem Konto, verfügbar zu machen und die Verwendung dieser Summe durch den Kreditnehmer wiederum mit internen Umbuchungen bzw. im Kreisverkehr mit den Banken der Zahlungsempfänger, per ‚Giralgeld‘, zu bewerkstelligen. Die Zahlungsströme, die sie mit ihrer Kreditvergabe auslösen, bewältigen sie mit ‚Buchgeld‘: Zahlungsanweisungen, die sie untereinander zirkulieren lassen. Damit haben die Banken sich das Mittel geschaffen, ihr Kreditgeschäft in einer Weise zu gestalten und auszudehnen, die ihrer Position, ihrer Macht und ihrer Freiheit als Finanzier und Nutznießer des kapitalistischen Wachstums insgesamt, gemäß ist: Die Zahlungsmittel, mit denen sie ihre Kreditkunden ausstatten, bestehen aus eigenen Zahlungsversprechen. Was an Depositen bei ihnen einläuft, sind im Wesentlichen von vornherein von Kreditinstituten in Verkehr gebrachte Geldanweisungen, die die Zirkulation des ‚geschöpften‘ Kredits repräsentieren; was sie an Zahlungen leisten, besteht aus – so gut wie – nichts als eben solchen Zahlungsversprechen, die eben dasselbe repräsentieren: Kredit auf den verschiedenen Stufen seiner Verwendung, vom Kauf von Produktionsmitteln bis zum Eingang von Verkaufserlösen, von der Zahlung von Löhnen und Gehältern bis zum ‚bargeldlosen‘ Kaufakt des Endverbrauchers. Was in der Gesellschaft als Kauf- und Zahlungsmittel zirkuliert, das sind im Wesentlichen von den Banken verantwortete Geldzeichen; und die sind ihrer ökonomischen Natur nach das Derivat, ihrem Entstehungsgrund nach das Zirkulationsmittel des Kreditgeschäfts, das Kapitalwachstum in Gang setzt und durch dessen Erfolg ökonomisch gerechtfertigt wird: Kreditzeichen. Mit diesem Instrument verallgemeinern die Banken die Errungenschaft des Wechselgeschäfts, versprochene Zahlung als Zahlungsmittel zu verwenden, und machen so praktisch wahr, was die Logik ihres Geschäfts erfordert: eine Kreditvergabe, die die Ausstattung des Kapitals mit Vorschuss im Einzelnen und im Allgemeinen von der schon realisierten Kapitalverwertung relativ unabhängig, vielmehr von den Ergebnissen des Kapitalwachstums abhängig macht, das die Banken mit ihren Vorschüssen angestoßen und in ihren Umsätzen registriert haben und in der festen Erwartung weiterer Wachstumserfolge neu inszenieren.
In dieser Errungenschaft eingeschlossen ist die Emanzipation des von den Banken abgewickelten gesellschaftlichen Zahlungsverkehrs von einem Geld, das ebenso sehr Produkt gesellschaftlicher Arbeit ist wie die Waren, die damit bezahlt werden. Ein wirkliches Geld, auf das sich das ‚Buchgeld‘ der Banken bezieht, das deren Geldzeichen bezeichnen, bleibt dabei freilich vorausgesetzt und die Verfügung über ein Quantum davon auch nötig, damit die Buchungsakte der Banken zuverlässig als Mittel für den Händewechsel von Eigentum fungieren. Es braucht ein zwingend vorgegebenes Maß des ‚abstrakten Reichtums‘, nämlich der Verfügungsmacht des Privateigentums über Güter aller Art. Und als Sicherheit dafür, dass bloße Buchungsakte, die bloß private Zahlungsversprechen repräsentieren, tatsächlich die Macht haben, Eigentum aus einer Hand in die andere zu bewegen, verlangt die private Geschäftswelt selber, dass die Geldschöpfer in der Lage sein müssen, auf Anforderung in gehöriger Proportion zu ihren Krediten ein Geld vorzuweisen, dem die Macht des Eigentums gesellschaftlich verbindlich innewohnt.
Für ein Geld in diesem anspruchsvollen Sinn sorgt der Urheber und Garant aller Verbindlichkeit in der Konkurrenzgesellschaft, der staatliche Gewaltmonopolist. Der sorgt dafür gleich so, dass er die bedarfsgerechte Schöpfung von Kredit und Kreditgeld politökonomisch voll ins Recht setzt.4)