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c) Konkurrenz und Einheit der Geschäftswelt im Kredit

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Mit ihrer Tätigkeit als universeller Gläubiger und Schuldner der Geschäftswelt und als Stifter und Sachwalter der gesellschaftlichen Zahlungsfähigkeit stellen die Banken zwischen den Unternehmen, die sich auf dem Markt als Konkurrenten begegnen, ein Verhältnis positiver allseitiger Abhängigkeit her. Indem sie die kapitalistische Potenz des Geldes, egal wem es gehört, zum Wachstumsmittel machen, über dessen Zuteilung sie Regie führen, verwickeln sie die Geldbesitzer, denen es um nichts als ihre eigene kontinuierliche Bereicherung geht, in eine wechselseitige Abhängigkeit der gehobenen Art: Sie lassen deren Eigentum an der Profitmacherei ihrer Konkurrenten mitwirken, stellen es insoweit in den Dienst am allgemeinen Geschäftserfolg; umgekehrt bedienen kapitalistische Unternehmer mittelbar mit ihren Profiten die Gewinnansprüche der Konkurrenten, mit deren Geld sie wirtschaften. Um sich erfolgreich zu bereichern, brauchen die Geschäftemacher den Erfolg der Konkurrenz, gegen den sie mit ihren eigenen und geliehenen Erfolgsmitteln vorgehen. So umfassend besorgen die Banken diese paradoxe wechselseitige Indienstnahme der kapitalistischen Eigentümer, dass im Endeffekt alle mit ihrem Bereicherungsinteresse in das Bemühen aller um Kapitalwachstum involviert sind und jede einzelne Unternehmung mit ihren Konkurrenzanstrengungen vom allgemeinen Geschäftsgang und dieser vom Erfolg der konkurrierenden einzelnen Unternehmungen abhängt. Das Interesse am eigenen Geschäftserfolg nötigt die Kapitalisten zu einem Klasseninteresse an Wachstum überhaupt.

Bestand hat dieser paradoxe Kollektivismus des Privateigentums, weil er gar nicht wirklich zwischen den voneinander abhängig gemachten Konkurrenten zustande kommt, sondern durch das Geschäftsinteresse der Kreditinstitute, die mit der zweiseitigen Inanspruchnahme des kapitalistischen Kommerzes, der Ausnutzung von Geldmangel und Geldüberfluss, ihre eigene Bereicherung betreiben. Mit ihrem Eigeninteresse treten sie zwischen die Konkurrenten; sie ‚vermitteln‘ das Zusammenwirken der geldbesitzenden Klasse, indem sie alle Geldbesitzer mit ihren komplementären Bedürfnissen von sich abhängig machen. Sie zentralisieren die Verfügung über das Geld der Gesellschaft bei sich; sie monopolisieren die Potenz des Geldreichtums, als Profitquelle zu wirken, indem sie Kredit stiften; die Ergebnisse der kreditierten Geschäftstätigkeit nehmen sie für sich, nämlich für ihre wachsende Macht zur Kreditstiftung in Beschlag. Das materielle Klasseninteresse der Kapitalisten an Wachstum existiert real in eben dieser Macht des Kreditgewerbes, die Geschäftswelt mit ihren Konkurrenzanstrengungen um den Kredit konkurrieren zu lassen, für dessen Schöpfung es sich jeglichen Geldbesitz verfügbar macht; sein Wachstumsinteresse stiftet die Symbiose der konkurrierenden Macher der Marktwirtschaft.

Die Ausübung dieser Macht hat freilich ihre eigenen Tücken, der geschäftsmäßige Umgang damit folglich seine eigene Logik.

Das Finanzkapital

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