Читать книгу Pfandleiherverordnung - Jürgen Damrau - Страница 10
Anlage (zu § 10 Abs. 1 Nr. 2)
ОглавлениеFür die Kosten des Geschäftsbetriebs darf der Pfandleiher höchstens fordern, vereinbaren oder sich gewähren lassen
1. eine monatliche Vergütung von
Euro 1,00 | bei einem Darlehen bis einschließlich | Euro 15,00 |
Euro 1,50 | bei einem Darlehen bis einschließlich | Euro 30,00 |
Euro 2,00 | bei einem Darlehen bis einschließlich | Euro 50,00 |
Euro 2,50 | bei einem Darlehen bis einschließlich | Euro 100,00 |
Euro 3,50 | bei einem Darlehen bis einschließlich | Euro 150,00 |
Euro 4,50 | bei einem Darlehen bis einschließlich | Euro 200,00 |
Euro 5,50 | bei einem Darlehen bis einschließlich | Euro 250,00 |
Euro 6,50 | bei einem Darlehen bis einschließlich | Euro 300,00. |
Bei einem Darlehen, das den Betrag von 300 Euro übersteigt, unterliegt die monatliche Vergütung der freien Vereinbarung.
2. Neben der in Nummer 1 genannten monatlichen Vergütung kann für die Aufbewahrung, Pflege und Versicherung von Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern, Krafträdern mit und ohne Beiwagen, Kraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuganhängern eine tägliche Vergütung vereinbart werden.