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6.Einfluss der Zinsfreiheit ab 1860
Оглавление6Ein Wandel trat erst in den 60iger Jahren des 19. Jahrhunderts ein, letztendlich als Konsequenz des liberalen Gedankens. Durch eine Reihe von Gesetzen, in Preußen wie in den anderen Staaten, wurde die Zinsfreiheit eingeführt, das heißt, die Parteien konnten den ihnen zusagenden Zinsfuß vereinbaren, die strafrechtlichen Bestimmungen über Wucher wurden aufgehoben. Diese Zinsfreiheit dehnte man in der Praxis18 auch auf das Pfandleihgewerbe aus.19