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2.2.3 Quellenkritik bei Bodendenkmälern
ОглавлениеAnalog zu den Geschichtswissenschaften, die schon früher die Überlieferungsfaktoren von literarischen Schriftquellen oder von Urkunden systematisch untersucht haben, wird auch in der Archäologie zwischen einer äußeren und einer inneren QuellenkritikQuellenkritik differenziert. Manfred K.H. Eggert hat in dem Zusammenhang die ältere Forschungs- und Ideengeschichte zu dieser Thematik rezipiert und dabei auch die Impulse aus den Geschichtswissenschaften herausgestellt (Eggert 2008, 100–122). Wir setzen zunächst seine prägnante Definition an den Anfang, die dann mit konkreten Beispielen aus der Archäologischen DenkmalpflegeDenkmalDenkmalpflege näher ausgeführt wird:
„Bei der äußeren Kritik handelt es sich um die Kritik der QuellenüberlieferungQuellenüberlieferung, bei der inneren Kritik hingegen um die BewertungBewertung des Erkenntnispotentials einer Quelle, mithin um ihren inneren Wert.“ (Eggert 2008, 105; ohne Hervorhebungen).
Auch für die praktische Bodendenkmalpflege ist die QuellenkritikQuellenkritik mit ihrer Differenzierung in eine äußere und eine innere Ebene sehr hilfreich, wobei jedes Objekt, also egal ob Bodendenkmal oder Bodenfund, in beiderlei Hinsicht befragt werden muss. Wir orientieren uns mit einigen Abweichungen in der Gliederung und Zuweisung an der bekannten Darstellung von Eggert$Eggert, Manfred K.H. (2008, 106 Abb. 20), müssen jedoch die internationale Diskussion und die von der UNESCOUnited Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) und ICOMOSInternational Council on Monuments and Sites (ICOMOS) (siehe Kap. 2.5.3 und 3.3.1) herausgestellten Hauptkriterien, die ein DenkmalDenkmal charakterisieren, auch begrifflich stärker einbeziehen. Zudem soll bereits eingangs deutlich gemacht werden, dass wir den ‚inneren Wert‘ eines archäologischen Denkmals (siehe Kap. 2.4.2) nicht allein auf Forschungsaspekte (‚Erkenntnispotential‘) reduzieren können (Abb. 2).
Abb. 2: Äußere und innere Quellenkritik im Arbeitsbereich der Archäologischen Denkmalpflege.
Zunächst zur äußeren QuellenkritikQuellenkritik. Die Prüfung gilt hier insbesondere den sogenannten W-Fragen, also: Wie, wo, unter welchen Bedingungen und in welchem Zustand sowie durch wen ist eine ‚Quelle‘ entdeckt, überliefert und schließlich bekannt geworden? Hier sind zwei Hauptkriterien entscheidend, denen sich derartige Fragen zuordnen lassen. Es handelt sich zum einen um die AuthentizitätAuthentizität (‚EchtheitEchtheit‘) und zum anderen um die IntegritätIntegrität (‚UnversehrtheitUnversehrtheit‘ oder ‚Intaktheit‘) eines Objektes. Beide Begriffe (engl. authenticity, integrity) bestimmen auch die internationalen Chartas zum DenkmalschutzDenkmalDenkmalschutz und zur DenkmalpflegeDenkmalDenkmalpflege und werden in dieser Einführung immer wieder herangezogen (siehe Kap. 2.4 und 3.3).
Authentizität im Sinne einer ‚Echtheitsprüfung‘ sichert – etwas verkürzt – den durch Fachleute verbürgten Erhalt von MaterialitätMaterialität und Erscheinungsbild bei einem DenkmalDenkmal zu. Dabei sind hier nicht nur Fälschungen auszusondern, die immer wieder Archäologen beschäftigen. Weit strittiger sind Veränderungen im Laufe der Zeit an einem (zumeist) obertägig erhaltenen Gelände- oder einem Einzelobjekt (FundFund (Begriff)) etwa durch Materialverlust oder (durch von Fachleuten oder ‚Laien‘ vorgenommene) Ergänzungen am Denkmal, so dass der ursprüngliche Zustand nur noch rudimentär vorliegt (siehe Kap. 2.4.3). Das kann beispielsweise eine bauliche Anlage (etwa ein MegalithgrabMegalithgrab) betreffen, deren spätere ‚WiedererrichtungWiedererrichtung‘ durch romantische oder touristische ‚Akteure‘ es kaum noch zulässt, die ursprüngliche Anlage zu eruieren. Hier setzen dann Idealrekonstruktionen an, die selten unwidersprochen bleiben. Die frühe Suche nach der (heute obertägig weitgehend verlorenen) ‚authentischen Pfalz Karls des Großen‘ im heutigen Innenstadtgebiet von Aachen ist ebenfalls solch ein prominentes Beispiel, wo im Einzelfall schwer zu entscheiden ist, was frühere Ausgräber tatsächlich (‚objektiv‘) vorgefunden und was sie uns in zum Druck aufbereiteten Grabungs- und Phasenplänen (‚subjektiv‘) überliefert haben (Pohle 2015). Gerade bei sogenannten Altgrabungen aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, wo eine ortsbezogene Befundüberprüfung nicht mehr möglich ist, taucht dieses Problem auf. Dieses Beispiel macht deutlich, dass die Prüfung der Authentizität sich nicht allein auf die materielle Überlieferung eines Denkmals reduzieren lässt, sondern auch die Tatsache, wie Informationen auf uns gekommen und dokumentiert sind, einbezieht.
Ein wesentlicher Anteil der Überprüfung und Beurteilung kommt demnach den Auffindungsverhältnissen bzw. -bedingungen von archäologischen Objekten vor dem Hintergrund von ‚EchtheitEchtheit‘ und ‚Schlüssigkeit‘ zu und ist damit der äußeren QuellenkritikQuellenkritik zuzurechnen: Also wo, wie dokumentiert und durch wen wurde ein Objekt als Quelle überliefert? Die Ausgangslage der FundumständeFundumstände und Auffindungsverhältnisse ist dann natürlich recht eindeutig zu beurteilen, wenn eine Quelle im Rahmen einer (aktuellen) amtlichen RettungsgrabungRettungsgrabung oder einer BegehungBegehung geborgen und eingeliefert wurde. Die Schwierigkeiten setzen vor allem dann ein, wenn die Bekanntgabe und Gewinnung ‚extern‘ erfolgte. Hierzu ein Beispiel aus der Praxis: Die archäologischen Landesämter erhalten seit etwa zwei Jahrzehnten zunehmend FundeFund (Begriff) von Detektorengängern (siehe Kap. 3.4) zur Begutachtung – nicht selten erreichen ein Landesamt mehr als tausend derartige Fundmeldungen im Jahr. Der Einsatz von MetalldetektorenMetalldetektor durch Privatleute ist in Deutschland – anders etwa als in Schweden – nicht strafbar, allerdings bedarf man hierfür einer Genehmigung, die die DenkmalbehördenDenkmalDenkmal(schutz)behörde üblicherweise mit AuflagenAuflagen und Bedingungen versehen (siehe Kap. 2.6). Die Funde selbst, die den archäologischen Landesämtern zur Begutachtung vorgelegt werden müssen, haben jedoch ohne genaue Angaben zum FundortFundort, aber auch zu den konkreten Fundumständen und Fundzusammenhängen nur antiquarischen Wert. So zeigen genau lokalisierte Funde von der Oberfläche eines Ackers oder aus dessen Pflughorizont (also vom Pflug umgewendeter Ackerboden im Rahmen der Bewirtschaftung), die gemeldet und vorgelegt werden, bereits vorhandene Störungen am (untertägigen) Bodendenkmal an. Objekte hingegen von einem an der Oberfläche weitgehend intakten, also nicht umgebrochenen Wiesengelände oder einem Waldstück vom Wurzelteller eines umgefallenen Baumes lassen häufig weitgehend ungestörte, also bessere Erhaltungsbedingungen des untertägigen BodendenkmalBodendenkmalunbeweglichess erwarten. Die konkreten Fundumstände sind demnach für die fachliche Einschätzung sehr aussagekräftig, wobei der Bodendenkmalpfleger in der Regel versucht, sich durch kleinere Testschnitte oder Bohrungen Gewissheit zur Qualität der Informationen und der Lokalität zu verschaffen, insbesondere, wenn er nicht selbst die Quelle geborgen und die Auffindung dokumentiert hat.
Immer wieder hat die amtliche Bodendenkmalpflege mit Sondengängerfunden zu tun, bei denen der Verdacht der FundortverschleierungFundortverschleierung auf Grund der unklaren bzw. unbekannten FundumständeFundumstände aufkommt. Das prominenteste Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit, das hier unter Argwohn stand, war die berühmte ‚Himmelsscheibe von NebraHimmelsscheibe von Nebra‘ (Eggert/Samida 2013, 221–227) – mittlerweile von der UNESCOUnited Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) in das Register des Weltdokumentenerbes (Memory-of-the-world) aufgenommen. Unabhängig von den Aussagen, die die Raubgräber zu Protokoll gegeben hatten, konnten Nachgrabungen des Landesamtes für DenkmalpflegeDenkmalDenkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt auf dem Mittelberg bei Nebra Raubgräberlöcher nachweisen und zusätzlich ließen chemische Vergleiche von Bodenresten, die der Himmelsscheibe noch anhafteten, mit den Bodenproben aus den Nachgrabungen den originalen Fundplatz verifizieren, zumindest jedoch sehr wahrscheinlich machen. Ein hoher Überprüfungsaufwand der QuellenüberlieferungQuellenüberlieferung, der selten im bodendenkmalpflegerischen Alltag hinsichtlich Authentizität zu leisten ist und zumeist auch nur zur Plausibilität, nicht jedoch zum lückenlosen Nachweis führt.
Als zweites wichtiges Kriterium der äußeren QuellenkritikQuellenkritik gilt es, die IntegritätIntegrität (‚UnversehrtheitUnversehrtheit‘ oder ‚Intaktheit‘) eines Bodendenkmals zu beurteilen, also: In welchem Zustand bzw. Umfang ist uns das Objekt überliefert (siehe Kap. 2.4.3 und 3.3.1)? Auch hier gilt die Überprüfung nicht allein der Unversehrtheit eines Denkmals selbst, sondern auch der Vollständigkeit beigefügter Dokumentationen. Diese Prüfungen zur Integrität sind ebenfalls immer erforderlich, unabhängig davon, ob es sich um ein ortsfestes Bodendenkmalortsfestes BodendenkmalBodendenkmalortsfestes (Geländezeugnis) oder um ein bewegliches BodendenkmalBodendenkmalbewegliches (FundFund (Begriff)) handelt. In der bodendenkmalpflegerischen Praxis spielt dieses Bewertungskriterium eine erhebliche Rolle bei der Klärung, wie intakt bzw. verändert etwa ein untertägiger Fundplatz aktuell einzuschätzen ist und welcher Handlungsbedarf im Sinne eines nachhaltigen Denkmalschutzes oder einer RettungsgrabungRettungsgrabung besteht.
AuthentizitätAuthentizität und IntegritätIntegrität schaffen demnach gemeinsam die wichtigen Voraussetzungen zur BewertungBewertung, welches Potential – nicht nur Erkenntnispotential – einem Objekt zukommt. Dieses Potential zu prüfen und abzuwägen ist die Aufgabe der inneren QuellenkritikQuellenkritik. Sie ist nicht weniger wichtig für die Bodendenkmalpflege, da sie den Wert der Quelle vor dem Hintergrund verschiedener Bedeutungsebenen einschätzt. ‚Wert‘ (engl. value) ist vielschichtig und das dritte Hauptkriterium, das ein DenkmalDenkmal charakterisiert. Es ist etwa für die Ausweisung einer UNESCOUnited Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO)-Welterbestätte mit dem dort geforderten outstanding universal value konstitutiv.
Wert- und Bedeutungszuweisungen einer archäologischen ‚Quelle‘ für eine Gesellschaft und für eine forschungsbasierte Fachdisziplin müssen im Einzelfall nicht deckungsgleich sein, was etwa für Objekte aus der jüngeren Vergangenheit (z.B. UnrechtsorteUnrechtsort aus dem ‚Dritten Reich‚Drittes Reich‘‘) mit ihrem bedeutenden historischen und emotionalen DenkmalwertDenkmalwert bei Vorliegen eines ansonsten eher durchschnittlichen Erkenntniswertes, den archäologische Untersuchungen ergänzend beitragen können, schnell einleuchtet. Unabhängig davon ist der Beitrag einer archäologischen Quelle zur Klärung von Forschungsfragen der Fachwissenschaft natürlich unbestritten und auch derjenige Aspekt, der Studierenden einer archäologischen Disziplin beinahe ausschließlich nähergebracht wird (siehe Kap. 2.4.2). Die Archäologische DenkmalpflegeDenkmalDenkmalpflege hingegen muss auch weitere Wertzumessungen in ihre Arbeit einbeziehen. So spielt etwa für die amtliche Bodendenkmalpflege im Umgang mit einer Quellengattung auch deren zahlenmäßiges Auftreten im Arbeitsgebiet eine Rolle, also, wie häufig ein konkreter Denkmaltyp (ein vorgeschichtlicher Siedlungsplatz, eine römerzeitliche Villa rusticaVilla rustica/Villae rusticae, ein Schlachtfeld aus der Zeit des 30-jährigen Kriegs oder ein ZwangsarbeiterlagerZwangsarbeiterlager des 20. Jahrhunderts) in der jeweiligen Region (noch) vertreten ist. Hierbei gilt, dass mit der Minimierung einer Denkmalgattung (in einer Region) eine Maximierung ihrer Bedeutung (für diese Region) einhergeht. ‚Rarität‘ ist also ein (allerdings nicht das einzige) aussagekräftiges Charakteristikum einer DenkmaleigenschaftDenkmalDenkmaleigenschaft, wobei es zunächst unwesentlich ist, ob ein bestimmter Denkmaltyp in einer anderen Region möglicherweise weit häufiger oder intakter überliefert ist. So haben sich bekanntlich Bauwerke aus der römischen Antike im mediterranen Bereich weit besser erhalten als in den Nordwestprovinzen nördlich der Alpen. Dieses mag aus Sicht eines Universitätslehrers bei seiner Ortswahl für eigene Feldforschungen von Belang sein. Die von den Denkmalschutzgesetzen geforderte Bewahrung einer regionalen und diachronen Kultur- und Geschichtslandschaft hingegen, die immer auch mit Aspekten wie ‚IdentitätIdentität‘ und ‚HeimatHeimat‘ für die dort lebende Bevölkerung einhergeht, liegt auf einer anderen Bedeutungsebene und bleibt unabhängig vom fachwissenschaftlichen Erkenntniswert, der andernorts erheblich höher sein mag. ‚DenkmalwürdigkeitDenkmalwürdigkeit‘ (siehe Kap. 2.4.2) kann jedoch eine Objektgattung nicht nur für sich beanspruchen, wenn sie rar ist. Auch das Gegenteil trifft zu, wenn also ein Denkmaltyp in einer gewissen Vielzahl vorliegt und damit für eine bestimmte Region charakteristisch oder sogar prägend ist. Nicht nur ‚Rarität‘, sondern auch ‚Repräsentativität‘ einzelner Denkmalgattungen kann demnach für eine Landschaft kennzeichnend sein.
Allerdings – und damit kommen wir zu einem weiteren Aspekt bei der QuellenkritikQuellenkritik – darf man das heutige Erscheinungsbild dieser Denkmallandschaft keinesfalls mit Verhältnissen vergangener Zeiten gleichsetzen. Hans Jürgen Eggers$Eggers, Hans Jürgen hat hier die unterschiedlichen Überlieferungsbedingungen und die jeweilige Aussagekraft in eine prägnante, auch zeitliche Abfolge ausgehend von einer ‚lebenden Kulturlebende, tote und wiederentdeckte Kultur‘, über eine ‚tote Kultur‘ hin zu einer ‚wiederentdeckten Kultur‘ gebracht, deren Kenntnis für Studierende obligatorisch sein sollte (Eggers 1959, 258–268; Eggert 2008, 112–117). Bei diesem ‚kulturellen Dreiklang‘ nach Eggers$Eggers, Hans Jürgen begegnen sich ‚dialektisch‘ äußere und innere Quellenkritik, da sowohl Aspekte der AuthentizitätAuthentizität und IntegritätIntegrität als auch Fragen des Wertes hinzugezogen werden.
Ob und insbesondere unter welchen Bedingungen sich einzelne Objekte (Befunde, FundeFund (Begriff)) erhalten können bzw. wie sie sich im Laufe der Zeiten verändern, wird in der Fachwissenschaft unter dem Aspekt der TaphonomieTaphonomie diskutiert (Eggert 2008, 112 mit Anm. 15). Diese betrachtet üblicherweise archäologische Funde (genauer deren Einlagerung) in einem Befundkontext, der sich in Folge vor allem menschlicher Eingriffe stark verändert haben kann. Taphonomische Prozesse lassen sich im übertragenen Sinne aber auch landschaftsbezogen, d.h. auf einer höheren geografischen Skala beobachten und als Einbindung (‚Einlagerung‘) von einzelnen Denkmälern in ihre landschaftliche Umgebung begreifen. Entscheidend ist in beiden Konstellationen (also Beziehung zwischen Fund und BefundBefund bzw. DenkmalDenkmal und Landschaft) der Eingriff des Menschen in seine Umwelt, der zu nachhaltigen Veränderungen oder gar zur Zerstörung ganzer Fundlandschaften führt. Ein Beispiel soll dieses verdeutlichen: Obertägig sichtbaren Bodendenkmälern wie GrabhügelGrabhügel begegnet man heutzutage zumeist nur in Waldgebieten oder vereinzelt noch in Agrarlandschaften, wo man sie ausparzelliert, also aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen hat. Nur dadurch blieben sie erhalten. Auch heute überwaldete Wölbäckersysteme und andere Altflurrelikte wären hier zu nennen (Schreg 2021). Wälder sind demnach heutzutage ‚Reliktgebiete‘ (‚Archäotope‘) gerade für obertägig sichtbare Bodendenkmäler, wobei der moderne Waldumbau auch hier den Bestand zunehmend gefährdet (siehe Kap. 3.5.2). Der Rückgang der Wälder (‚Baumsterben‘) und im Nachgang massive Aufforstungen dezimieren die verschiedenen, gerade hier typischen Denkmälergattungen. Grabhügel errichtete man ursprünglich gut sichtbar in waldfreien Gebieten, sie waren also in historischen Offenlandschaften beheimatet und – wie wir durch die LuftbildarchäologieLuftbildarchäologieArchäologieLuftbildarchäologie (siehe Kap. 3.1) von vielen Regionen her wissen – weit verbreitet. Heutzutage haben sie sich also zumeist nur noch in einer gänzlich anderen Umwelt obertägig erhalten können. Mit einer gewissen Rechtfertigung können wir hier also von einer ‚Verzerrung von Fundlandschaften‘ sprechen, die ohne äußere und innere QuellenkritikQuellenkritik zu völlig falschen Annahmen bezüglich der archäologisch-historischen Landschaftsrekonstruktion führen würde.