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2 Theorie 2.1 Einführung in die Archäologische Denkmalpflege 2.1.1 Zielsetzung und Zielgruppen

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Worum geht es in dieser ‚Einführung in die Archäologische DenkmalpflegeDenkmalDenkmalpflege‘ und an wen insbesondere richten wir uns? Die in Deutschland in der Praxis stehenden Bodendenkmalpfleger – wir kommen auf Begrifflichkeiten und deren Synonymität gleich zurück – haben ein archäologisches Studium absolviert, dessen konkrete Bezeichnung einerseits und Arbeitsauftrag gegenüber anderen archäologischen Tätigkeitsfeldern andererseits uns noch beschäftigen werden (siehe Kap. 3.2 und 4). Sie, also die nach Beendigung des Studiums in der Archäologischen Denkmalpflege Tätigen, werden an der Universität auf ihre spätere berufliche Tätigkeit im Grunde nicht vorbereitet, wenn man von praktischen Einsätzen im Gelände etwa auf LehrgrabungenLehrgrabung oder Surveys absieht.

Universitätslehrer betonen gerne, dass sie Wissenschaftler ausbilden, die (so jedenfalls die Theorie) in jedem späteren Berufsfeld – also Universität, Museum, Bodendenkmalpflege, DenkmalbehördeDenkmalDenkmal(schutz)behörde, Kulturverwaltung, Forschungseinrichtung, GrabungsfirmaGrabungsfirma, Medienarbeit etc., um die wichtigsten zu nennen – reüssieren können. Vor diesem Hintergrund hatte vor mehr als zwanzig Jahren der Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (1999b) unterschiedliche Fachvertreter zum Kolloquium ‚Bodendenkmalpflege als Beruf – Ein Ausbildungsziel der Universitäten?‘ nach Königswinter (Rheinland) eingeladen. Natürlich forderte und fordert die Landesarchäologie nicht, dass an den Universitäten jetzt Bodendenkmalpfleger ausgebildet werden sollten; auch wir unterstützen die große fachliche Breite im Studium. Als Vertreter der deutschen Universitäten hat seinerzeit Bernhard Hänsel$Hänsel, Bernhard, Prähistoriker und Lehrstuhlinhaber an der FU Berlin, seine Auffassung von Lehre pointiert dargestellt, indem er auf das Beispiel verwies, wonach Universitäten ja Juristen ausbilden würden und nicht Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte. Aber dieser Vergleich passt nicht so ganz. Die unterschiedlichen beruflichen Ausgangssituationen und Aufgabenstellungen in den drei großen Arbeitsfeldern Universität, Museum, DenkmalpflegeDenkmalDenkmalpflege sind doch weit stärker auseinanderdriftend als eben die Positionsverschiebung von einem Anwalt hin zu einem Staatsanwalt (selbst zu einem Richter); hier wechselt man eigentlich nur zu einer ‚anderen‘ Seite, ohne dass sich fachbezogene Grundlagen und insbesondere die Klientel ändern (siehe Kap. 4).

Bernhard Hänsel$Hänsel, Bernhard beendete seinen Königswinterer Beitrag (Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland 1999b, 148) mit einem Fazit und zugleich einem Appell:

„Meine Aufforderung an die Denkmalpfleger lautet also: Kommen Sie mit den Anforderungen von heute in die Universitäten, erliegen Sie aber nicht der Versuchung, schon die Studierenden in Ihren Alltagsstreß einzubeziehen!“

Die vorliegende Einführung leistet auch in diesem Sinn Aufklärungsarbeit. Aber nicht allein für Studierende, auch für weitere Kreise, die sich mit KulturerbeKulturerbe und DenkmalpflegeDenkmalDenkmalpflege beschäftigen – wie Politiker und Kulturverwaltungen, DenkmaleigentümerDenkmalDenkmaleigentümer, Juristen, Touristiker, Journalisten oder Historiker und verwandte akademische Disziplinen – wurde diese Einführung geschrieben.

Archäologische Denkmalpflege

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