Читать книгу Bilanzierung bei Personengesellschaften - Kai Peter Künkele - Страница 43
1.4.4 Neue/geänderte Anhangangaben Arten und Zwecke, Risiken und Chancen außerbilanzieller Geschäfte
ОглавлениеNach § 285 Nr. 3 HGB sind Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften anzugeben, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist.
Solche Geschäfte liegen vor, wenn ein Bilanzierender durch Maßnahmen oder Rechtsgeschäfte Vorteile bzw. Risiken übernimmt, die weder als Vermögensgegenstand noch als Schuld in der Bilanz enthalten sind (vgl. IDW RS HFA 32, Tz. 5).
Typische Beispiele für derartige Geschäfte sind z. B. Factoring, unechte Pensionsgeschäfte, Konsignationslagervereinbarungen, Verträge mit unbedingter Zahlungsverpflichtung, Forderungsverbriefungen über gesonderte Gesellschaften respektive nicht rechtsfähige Einrichtungen oder Leasingverträge.
Beispiel 25: Arten und Zwecke, Risiken und Chancen außerbilanzieller Geschäfte
Die Alpha GmbH & Co. KG berichtet in ihrem Anhang folgendermaßen über eine Grundstückstransaktion:
„Zur Entlastung unserer Bilanz haben wir zwei Grundstücke verkauft und diese auf zehn Jahre vom Käufer zurückgemietet. Der Liquidationszufluss aus diesem Geschäft betrug im vergangenen Jahr 1.000.000 €. Die über die nächsten zehn Jahre zu leistenden Mietzahlungen belaufen sich auf 1.200.000 €. Der jährliche Zahlungsbetrag beträgt 120.000 €. Im kommenden Geschäftsjahr beträgt die hieraus resultierende Zahlungsverpflichtung folglich 120.000 €. Innerhalb der ersten fünf Jahre sind insgesamt 600.000 € und in den übrigen fünf Jahren ebenfalls 600.000 € zu leisten. Die abgeschlossene Transaktion dient der Verbesserung unserer Liquiditätslage sowie der Eigenkapitalquote. Risiken bestehen in der Vertragsbindung über zehn Jahre, falls ein Grundstück vor Ende der Vertragslaufzeit für die Weiterführung des Betriebes nicht mehr notwendig ist und somit Zahlungen für ein ungenutztes Grundstück geleistet werden müssen.”