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27 Rechtsanwalt Harsdörffer

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Zuerst fragte ich Bekannte nach einem guten, am Wohnort meiner Frau zugelassenen Anwalt für Familienrecht. Mir wurde ein Herr Harsdörffer empfohlen. Der erläuterte mir mit dem holpernden Schnarren eines defekten Getriebes (das allerdings ebenso den dynamisch surrenden Oberton einer Stahlfeder besaß), dass die Unterhaltsforderungen meiner Gattin überzogen seien. Daran, dass sie mir den Umgang mit den Kindern einschränke, könne ich derzeit aber wenig ändern. Die Regulierungsgewalt über diesen obliege nun einmal dem Elternteil, bei dem sich die Kinder aufhielten. Und dieser sei, wie auch in meinem Fall, normalerweise die Mutter. Zwar gebe es Richtlinien, wie viel Zeit die Kinder mit dem Vater zu verbringen hätten. In der Realität könnten diese Richtlinien jedoch problemlos unterlaufen werden, besonders, wenn – wie in meinem Fall – ein Elternteil außerhalb Deutschlands wohne.

Auf das einschlummernde Knarren eines ausgeleierten Schalensitzes wechselnd legte er weiter dar, ich solle jetzt erst einmal abwarten, bis sich das Verhältnis zu meiner Frau „ein bisselchen“ beruhigt habe. Und momentan besonders ratsam sei, Konflikte mit ihr zu vermeiden, denn aus denen fände man nur schwer heraus. Ohnehin sei es sinnvoll, Konflikte mit der Ehefrau zu meiden, da die im deutschen Familienrecht eindeutig am längeren Hebel sitze.

Herr Harsdörffer riet mir noch, wie eine mitteltourig surrende Einspritzpumpe säuselnd, den Forderungen meiner Frau so weit mir möglich nachzukommen, um die Situation zu entschärfen. Ich solle meiner Gattin freilich parallel zu den Zahlungen mitteilen – „und zwar schriftlich, Herr Zucker!“ –, dass ich vorläufig mehr leistete, als ich nach den gesetzlichen Bestimmungen müsse. Sonst ginge ich das Risiko ein, mich stillschweigend, aber langfristig – „und vor allem bindend! Nicht wahr?“ – zu höheren Zahlungen zu verpflichten.

Ich war verdutzt und mochte nicht glauben, was dieser Harsdörffer mir da erzählt hatte. Wäre der Umgang so geregelt, könnte ja die „Streit–Henne“ bei Streitigkeiten bestimmen, wie, wann und wie lange der Vater die gemeinsamen Kinder zu sehen hätte. Eine derartige Regelung provozierte doch geradezu missbräuchliches Verhalten der Mutter!

Die Methode Cortés

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