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ОглавлениеTeil 2 Verletzter – Opfer – Anwalt des Verletzten › V. Betreuung der Mandanten – Hilfsorganisationen
V. Betreuung der Mandanten – Hilfsorganisationen
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Gerade in Fällen von Kindesmissbrauch, Sexualstraftaten und anderer Gewaltdelikten ist die frühzeitige Einschaltung von kompetenten Helfern dringend erforderlich. Hier bedarf es umgehender Hilfe, die in der Regel vom anwaltlichen Vertreter nicht persönlich erbracht werden kann, die aber immer durch Fachleute unterstützt oder idealerweise direkt von diesen geleistet werden sollte. Der Verletztenanwalt sollte mit der notwendigen Distanz seinem Mandanten klarmachen, dass er diejenige Vertrauensperson ist, die sachgerecht Einfluss auf das Verfahren nehmen und ihn durch alle Verfahrenssituationen stützend begleiten kann. Alles Weitergehende vermag er regelmäßig aber nicht zu leisten. Stattdessen muss er versuchen, seinen Mandanten zu stabilisieren, indem er ihm kompetente fachliche Hilfe anempfiehlt. Ganz wesentlich ist dabei die Einschaltung von Hilfsorganisationen, Opferschutzverbänden, Beratungsstellen und anderen geeigneten Einrichtungen. Die anhaltende Diskussion um die Person des Verletzten hat die Bedeutung dieser Einrichtungen gestärkt und auch die Zusammenarbeit untereinander und zwischen staatlichen und privaten Einrichtungen hat sich in den letzten Jahren nachhaltig verbessert.[1] Ein guter Kontakt zu den städtischen und regionalen Einrichtungen ist bei der notwendigen Weitervermittlung des eigenen Mandanten an geeignete Stellen sehr hilfreich. Wichtig ist, dem Mandanten die Scheu zu nehmen, sich kompetenten Ansprechpartnern anzuvertrauen und offen mit diesen zusammenzuarbeiten. Erst die persönliche Stabilisierung versetzt den Verletzten psychisch wie physisch überhaupt in die Lage, ein Ermittlungsverfahren und den anschließenden Strafprozess durchzustehen.