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Teil 3 Die Einleitung des Strafverfahrens › I. Erster Kontakt mit dem Mandanten – Feststellung der Verletzteneigenschaft – Ziel der Beauftragung

I. Erster Kontakt mit dem Mandanten – Feststellung der Verletzteneigenschaft – Ziel der Beauftragung

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Wie bereits oben unter Teil 2 dargestellt, ist der erste Kontakt mit dem Mandanten von entscheidender Bedeutung für die anstehende Übernahme des Mandats. Schon bei diesem ersten Mandantengespräch wird deutlich erkennbar, aus welchen Motiven und mit welchen Erwartungen sich der Mandant anwaltlicher Hilfe bedienen will. Für dieses erste Beratungs- und Aufklärungsgespräch sollte sich der Rechtsanwalt daher ausreichend Zeit nehmen. Nach einer ersten Sachverhaltsdarstellung durch den Mandanten sowie ergänzenden Rückfragen seitens des Rechtsanwalts stellt sich bald heraus, welche Rolle der Mandant in einem künftigen Ermittlungs- und Strafverfahren einnehmen will und kann.

Er ist über weitere Verfahren, über die entsprechenden Möglichkeiten und Rechte als Verletzter aufzuklären und erforderlichenfalls mit Hilfsorganisationen usw. in Kontakt zu bringen. Auch die Möglichkeiten eines Täter-Opfer-Ausgleichs können angesprochen werden, sofern die Voraussetzungen gegeben und das Mandat bzw. der Mandant dafür geeignet scheint.

Die Rechte des Verletzten im Strafprozess

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