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2.4.1 Ein einziger vs. mehrere Vergleichspunkte

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Jülicher sieht im Gleichnis das rhetorische Beweismittel für eine sittlich-religiöse ‚Satzwahrheit‘, die den Vergleichspunkt zwischen ‚Bildhälfte‘ und ‚Sachhälfte‘ darstellt. Die ‚Satzwahrheit‘ herauszufinden, sei das Ziel der Gleichnisexegese.1 Methodisch entsprechen dem die Rückgewinnung des Entstehungskontextes und die Rekonstruktion des Gleichnisses in seiner mündlichen Urgestalt. ‚Allegorische‘ Elemente (besser: Transfersignale) führt Jülicher auf das Missverständnis der Evangelisten zurück; die Auslegung solcher Elemente führe in die Irre.

Mit der Rehabilitation metaphorischer, das heißt bedeutungsoffener und deutungsbedürftiger, Redeweise erscheint Jülichers Auffassung überholt (→ 2.2.3). Methodisch leitend ist nunmehr die Rekonstruktion der ursprünglichen Verstehensbedingungen für Bildfelder, Metaphern, zeitgeschichtliche Anspielungen etc. sowie redaktionskritische Überlegungen zu Semantik und Sprachgebrauch des Autors (→ 2.2.6b-d). Die Deutungsoffenheit der Metaphern entspricht nach neuer Sichtweise der Deutungsoffenheit des Gleichnisses und der Annahme potenziell mehrerer Vergleichspunkte zwischen Bild- und Deutungsebene. Um der Gefahr allegorischer Auslegung zu entgehen, gilt die Pointe des Gleichnisses als kritisches Korrektiv (→ 2.5.5cd; 3.1).

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