Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 242
Bild 22: Der Vorkauf
ОглавлениеDie §§ 463 ff. regeln nur das schuldrechtliche Vorkaufsrecht. Das dingliche Vorkaufsrecht nach §§ 1094 ff. belastet unmittelbar das verkaufte Grundstück, steht im Grundbuch und sichert den Vorkaufsberechtigten wie eine Vormerkung[413].