Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 260
3. Die Voraussetzungen des Schenkungsversprechens 3.1 Die vertragliche Einigung über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung
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Schenkweise versprochen ist eine Zuwendung nach § 516 I nur, wenn beide Vertragspartner darüber einig sind, dass sie unentgeltlich sein soll[14]. § 518 I 1 verlangt dafür einen formbedürftigen Verpflichtungsvertrag[15]. Beim Vertrag zugunsten Dritter (§ 328) ist das Zuwendungsverhältnis eine Schenkung, wenn der Versprechensempfänger und der anspruchsberechtigte Dritte sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind (RN 1459)[16].