Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 252
5.5 Der Arglisteinwand des Käufers
ОглавлениеNach § 377 V HGB behält der Käufer seine Mängelrechte auch ohne Mängelrüge, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat[458]. Auch dafür trägt der Käufer die Beweislast.